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Zitierungen von § 61 SVG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 61 SVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SVG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 58 SVG Versorgung der Hinterbliebenen nach einem Einsatzunfall von Soldatinnen auf Zeit, Soldaten auf Zeit und von Soldatinnen und Soldaten, die Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz, nach § 58b oder nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes leisten
... (2) § 56 Absatz 1 ist nicht anzuwenden. (3) § 59 Absatz 1 und 3 sowie § 61 gelten entsprechend. (4) Das Witwen- und Waisengeld und der Unterhaltsbeitrag ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/14946/v277261.htm