Zitierungen von § 71 SVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 71 SVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 40 SVG Höhe des Ruhegehalts
... beim Zusammentreffen von Mindestversorgung nach Absatz 5 mit einer Rente nach Anwendung des § 71 die Versorgung das Ruhegehalt nach den Absätzen 1 bis 4 und 8, so ruht die Versorgung bis zur ...
§ 69 SVG Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Altersgeld, Witwenaltersgeld oder Waisenaltersgeld
... Alterssicherungsleistung, ruhen ihre oder seine Versorgungsbezüge nach Anwendung des § 71 in Höhe des jeweiligen Betrages des Altersgelds, Witwenaltersgelds oder Waisenaltersgelds. ...
§ 72 SVG Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit einer laufenden Alterssicherungsleistung aus zwischenstaatlicher oder überstaatlicher Verwendung
... Absätzen 1 bis 4 ergebende Ruhensbetrag ist von den nach Anwendung der §§ 68 bis 71 verbleibenden Versorgungsbezügen ...
§ 76a SVG Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgungsabfindungen
... gezahlt. Auf die ergänzende Versorgungsabfindung sind dabei die Vorgaben des § 71 Absatz 1 Satz 4, 8 und 9 anzuwenden. Dies gilt nicht, wenn die Berufssoldatin oder der Berufssoldat den ... 32 Absatz 3 findet entsprechende Anwendung. (2) Als Höchstgrenzen gelten die in § 71 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bezeichneten Höchstgrenzen sinngemäß. (3) § 71 Absatz 3 gilt ... 71 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bezeichneten Höchstgrenzen sinngemäß. (3) § 71 Absatz 3 gilt ...
§ 81 SVG Anzeigepflicht (vom 01.01.2025)
... 1 Satz 2, den §§ 34 und 40 Absatz 6, den §§ 52 und 59 sowie den §§ 68 bis 72 und 80 Absatz 2, 3. die Begründung eines neuen öffentlich-rechtlichen ...
§ 113 SVG Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1977 vorhandene Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger (vom 01.01.2025)
...  2. Die §§ 2, 29 Absatz 2 Satz 2, die §§ 62 bis 66, 71 Absatz 1 Satz 7, Absatz 2 bis 7 , die §§ 73 bis 77, 79 Absatz 2, die §§ 80 bis 82, 105, 120 Absatz 3, 4 und 9 ...
§ 114 SVG Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1992 vorhandene Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger (vom 01.01.2025)
... geltenden Recht mit folgenden Maßgaben: 1. Die §§ 63, 64, 66, 71 Absatz 1 Satz 7, Absatz 2 bis 7 , die §§ 73 bis 75, 80, 81, 96, 120 Absatz 3, 4, 6 und 9 sowie § 59 dieses Gesetzes ...
§ 115 SVG Ruhegehaltssatz für am 31. Dezember 1991 vorhandene Berufssoldatinnen und Berufssoldaten
... Vorschriften auch der Ruhegehaltssatz für die Höchstgrenze nach § 70 Absatz 2 und § 71 Absatz 2 zu berechnen. § 40 Absatz 1 Satz 2 und 4 gilt entsprechend. (5) Bei der ...
§ 120 SVG Übergangsregelungen aus Anlass des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 sowie des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes (vom 01.01.2025)
...  1. Die Absätze 3, 4, 6 und 9, die §§ 21, 22, 63, 64, 66, 71 Absatz 1 Satz 3 bis 7 , die §§ 73 bis 76, 80, 81, 96, 97, 99, 100 und 115 Absatz 9 sowie § 59 dieses ... 5 Satz 1 und 2 ermittelt ist. Bei der Anwendung von Ruhensvorschriften (§§ 68 bis 72) gelten die Sätze 1 und 2 entsprechend. Zu den ruhegehaltfähigen ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Soldatenversorgungs-Übergangsverordnung (SVÜV)
neugefasst durch B. v. 24.03.1993 BGBl. I S. 378; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
§ 2 SVÜV Maßgaben (vom 01.01.2025)
... Versorgungsbezügen mit Renten, auch aus übergeleiteten Anwartschaften, richtet sich nach § 71 des Soldatenversorgungsgesetzes . Die ruhegehaltfähige Dienstzeit im Sinne des § 71 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe ... 71 des Soldatenversorgungsgesetzes. Die ruhegehaltfähige Dienstzeit im Sinne des § 71 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b des Soldatenversorgungsgesetzes ist um Zeiten zu vermindern, die nach Absatz 6 nicht ruhegehaltfähig sind. (8) ... mit einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach Anwendung des § 71 des Soldatenversorgungsgesetzes die Versorgung das Ruhegehalt nach § 40 Absatz 1 bis 4 und 8 des Soldatenversorgungsgesetzes, ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
Artikel 15 SVReformG Änderung der Soldatenversorgungs-Übergangsverordnung
... mit einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach Anwendung des § 71 des Soldatenversorgungsgesetzes die Versorgung das Ruhegehalt nach § 40 Absatz 1 bis 4 und 8 des Soldatenversorgungsgesetzes, ...

Gesetz zur Änderung des Soldatenentschädigungsgesetzes und des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
Artikel 3 SoldEntsRÄndG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes 2025
... Soldatenversorgungsgesetzes in der am 31. Dezember 2024 geltenden Fassung." 13. In § 71 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 werden nach dem Wort „Betrag" die Wörter „, mindestens aber in Höhe des ...

Gesetz zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die Bundeswehr
G. v. 27.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 72
Artikel 9 BwESuÄndG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... Bundesministerium des Innern und für Heimat." 7. § 71 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 8 Satz 1 wird nach den Wörtern ...


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