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Zitierungen von § 92 SVG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 92 SVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SVG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 27 SVG Entstehen des Anspruchs
... Dienstzeit berücksichtigt werden, sind einzurechnen; § 34 Satz 3 und § 92 Absatz 1 Satz 2 sind nicht anzuwenden. Satz 2 gilt nicht für Zeiten, die die Berufssoldatin oder ...
§ 33 SVG Erhöhung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit
... Für die Anwendung des Satzes 1 Nummer 1 Buchstabe a gilt außerdem § 92 Absatz 2 Satz 2 ...
§ 38 SVG Zeiten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrags genannten Gebiet
... Dienstzeiten nach § 92 Absatz 1 , Beschäftigungszeiten nach § 34 und sonstige Zeiten nach den §§ 36 und 94, die ...
§ 40 SVG Höhe des Ruhegehalts
... oder der Berufssoldat eine ruhegehaltfähige Dienstzeit nach den §§ 31, 32, 34, 92 , 93 und 95 von weniger als fünf Jahren zurückgelegt hat oder das erdiente Ruhegehalt ...
§ 93 SVG Krankheits- und Gewahrsamszeiten
... auf Grund einer Krankheit oder Verwundung als Folge eines Dienstes im Sinne der §§ 31, 92 Absatz 1 Nummer 2, 4 und 5 oder als Folge eines Gewahrsams im Sinne der Nummer 1 im Anschluss an die Entlassung ...
§ 95 SVG Sonderregelungen für volksdeutsche Vertriebene und Umsiedler
... Dienst bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn im Sinne der §§ 34, 92 Absatz 1 Nummer 1 steht für volksdeutsche Vertriebene, Umsiedlerinnen oder Umsiedler der gleichartige Dienst ...
Zitat in folgenden Normen
Altersgeldgesetz (AltGG)
Artikel 1 G. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3386; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 247
§ 6 AltGG Altersgeldfähige Dienstzeit (vom 01.01.2025)
... 8 und 9 des Beamtenversorgungsgesetzes, 2. gilt bei Berufssoldaten auch die Zeit nach § 92 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 4 des Soldatenversorgungsgesetzes . (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht für Zeiten, für die bereits ...
Soldatenversorgungs-Übergangsverordnung (SVÜV)
neugefasst durch B. v. 24.03.1993 BGBl. I S. 378; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
§ 2 SVÜV Maßgaben (vom 01.01.2025)
... regeln. (4) Sonstige Zeiten und Ausbildungszeiten nach den § 35, 36, 40, 92 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 und § 94 des Soldatenversorgungsgesetzes, die der Berufssoldat bis zum 2. Oktober 1990 im ... (§ 34 des Soldatenversorgungsgesetzes) und sonstige Zeiten (§§ 36, 92 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 und § 94 des Soldatenversorgungsgesetzes), die der Berufssoldat bis zum 2. Oktober 1990 im ...
Streitkräftepersonalstruktur-Anpassungsgesetz (SKPersStruktAnpG)
Artikel 1 G. v. 21.07.2012 BGBl. I S. 1583; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
§ 3 SKPersStruktAnpG Einmalzahlung (vom 01.01.2025)
... soweit sie ruhegehaltfähig sind. Anrechnungsfähig sind auch Dienstzeiten nach § 92 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 des Soldatenversorgungsgesetzes , die die Soldatin oder der Soldat vor dem 3. Oktober 1990 in dem in Artikel 3 des ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
Artikel 10 SVReformG Änderung des Streitkräftepersonalstruktur-Anpassungsgesetzes
... Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 92 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 des Soldatenversorgungsgesetzes " ersetzt. 4. § 6 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Im ...
Artikel 15 SVReformG Änderung der Soldatenversorgungs-Übergangsverordnung
... § 66 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „§ 35, 36, 40, 92 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 und § 94 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt. c) Absatz 5 wird wie ... „(§ 34 des Soldatenversorgungsgesetzes) und sonstige Zeiten (§§ 36, 92 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 und § 94 des Soldatenversorgungsgesetzes)" ersetzt. bb) In Satz 2 werden ...
Artikel 18 SVReformG Änderung der Soldatenversorgungs-Zuständigkeitsübertragungsverordnung
... „§§ 64 bis 69 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „ §§ 92 bis 95 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt. c) In Nummer 3 werden die ...
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