Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Änderung Artikel 17 Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts vom 24.12.2024

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 15 SoldEntsRÄndG am 24. Dezember 2024 und Änderungshistorie des SVReformG

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Verpasst?

Artikel 17 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 24.12.2024 geltenden Fassung
Artikel 17 n.F. (neue Fassung)
in der am 24.12.2024 geltenden Fassung
durch Artikel 15 G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
 

(Textabschnitt unverändert)

Artikel 17 Änderung der Berufsförderungsverordnung


Die Berufsförderungsverordnung vom 23. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2336), die zuletzt durch Artikel 20 des Gesetzes vom 4. August 2019 (BGBl. I S. 1147) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

(Text alte Fassung) nächste Änderung

a) Die Angabe zu Teil 1 wird wie folgt gefasst:

'Teil 1 Berufsberatung nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes'.


(Text neue Fassung)

a) (aufgehoben)

b) Die Angabe zu Teil 2 wird wie folgt gefasst:

'Teil 2 Dienstzeitbegleitende Förderung der schulischen und beruflichen Bildung nach § 6 des Soldatenversorgungsgesetzes'.

c) Die Angabe zu § 7 wird wie folgt gefasst:

'§ 7 Bestandteile der Bewilligungen nach § 6 des Soldatenversorgungsgesetzes'.

d) Die Angabe zu Teil 3 wird wie folgt gefasst:

'Teil 3 Förderung der schulischen Bildung nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes'.

e) Die Angabe zu Teil 4 wird wie folgt gefasst:

'Teil 4 Förderung der beruflichen Bildung nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes'.

f) Die Angabe zu § 29 wird wie folgt gefasst:

'§ 29 Bestandteile der Bewilligungen nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes'.

g) Die Angabe zu Teil 5 wird wie folgt gefasst:

'Teil 5 Eingliederung nach § 9 des Soldatenversorgungsgesetzes'.

vorherige Änderung nächste Änderung

h) Die Angabe zu § 34 wird wie folgt gefasst:

'§ 34 Berufsorientierungspraktika nach § 9 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes'.

i) Die Angabe zu § 35 wird wie folgt gefasst:

'§ 35 Berufsorientierungspraktikum nach § 9 Absatz 4 des Soldatenversorgungsgesetzes'.

j) Die Angabe zu § 36a wird wie folgt gefasst:

'§ 36a Eingliederungsseminar nach § 9 Absatz 8 des Soldatenversorgungsgesetzes'.

2. Die Überschrift zu Teil 1 wird wie folgt gefasst:

'Teil 1 Berufsberatung nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes'.




2. (aufgehoben)

3. In § 1a Absatz 4 Satz 1 werden die Wörter 'nach § 5 Absatz 12' durch die Wörter 'nach § 7 Absatz 13' ersetzt.

4. In § 2 Absatz 4 Satz 1 und 4 werden jeweils die Wörter 'nach § 3a Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes' durch die Wörter 'nach § 5 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes' ersetzt.

5. In § 2a Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter 'des § 6 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes' durch die Wörter 'des § 8 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes' ersetzt.

6. Die Überschrift zu Teil 2 wird wie folgt gefasst:

'Teil 2 Dienstzeitbegleitende Förderung der schulischen und beruflichen Bildung nach § 6 des Soldatenversorgungsgesetzes'.

7. In § 6 Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter '§ 6 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes' durch die Wörter '§ 8 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes' ersetzt.

8. § 7 wird wie folgt geändert:

a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

'§ 7 Bestandteile der Bewilligungen nach § 6 des Soldatenversorgungsgesetzes'.

b) In Absatz 1 Nummer 3 werden die Wörter 'nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes' durch die Wörter 'nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes' ersetzt.

9. Die Überschrift zu Teil 3 wird wie folgt gefasst:

'Teil 3 Förderung der schulischen Bildung nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes'.

10. § 9 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:

aa) In Nummer 1 werden die Wörter 'im Sinne des § 5 Absatz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes' durch die Wörter 'im Sinne des § 7 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes' ersetzt.

bb) In Nummer 2 werden die Wörter 'im Sinne des § 6 Absatz 1 Satz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes' durch die Wörter 'im Sinne des § 8 Absatz 1 Satz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes' ersetzt.

b) In Absatz 5 Nummer 1 werden die Wörter 'nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes' durch die Wörter 'nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes' ersetzt.

11. In § 12 Absatz 2 Satz 3 werden die Wörter 'nach § 6 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes' durch die Wörter 'nach § 8 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes' ersetzt.

12. Die Überschrift zu Teil 4 wird wie folgt gefasst:

'Teil 4 Förderung der beruflichen Bildung nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes'.

vorherige Änderung nächste Änderung

13. In § 16 Absatz 1 zweiter Halbsatz werden die Wörter 'nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes' durch die Wörter 'nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes' ersetzt.



13. (aufgehoben)

14. In § 18 Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter 'im Rahmen des § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes' durch die Wörter 'im Rahmen des § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes' ersetzt.

15. § 19 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 1 Tabellenüberschrift zu Spalte 1 werden die Wörter 'nach § 5 Absatz 4 des Soldatenversorgungsgesetzes' durch die Wörter 'nach § 7 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes' ersetzt.

bb) Der Satzteil nach der Tabelle wird wie folgt geändert:

aaa) Im Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter 'nach § 5 Absatz 4 des Soldatenversorgungsgesetzes' durch die Wörter 'nach § 7 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes' ersetzt.

bbb) In Nummer 1 werden die Wörter 'nach § 5 Absatz 6 bis 8 und 10 des Soldatenversorgungsgesetzes' durch die Wörter 'nach § 7 Absatz 7 bis 9 und 11 des Soldatenversorgungsgesetzes' ersetzt.

ccc) In Nummer 2 werden die Wörter 'des § 5 Absatz 9 des Soldatenversorgungsgesetzes' durch die Wörter 'des § 7 Absatz 10 des Soldatenversorgungsgesetzes' ersetzt.

ddd) In Nummer 3 werden die Wörter 'nach den §§ 13b und 13c des Soldatenversorgungsgesetzes,' durch die Wörter 'nach den §§ 22 und 23 des Soldatenversorgungsgesetzes,' ersetzt.

b) In Absatz 4 werden die Wörter 'nach § 5 Absatz 1a' durch die Wörter 'nach § 7 Absatz 2' ersetzt.

16. § 20 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter 'nach § 5 Abs. 4 des Soldatenversorgungsgesetzes' durch die Wörter 'nach § 7 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes' ersetzt.

b) In Absatz 3 werden die Wörter 'nach § 4 Absatz 2 oder § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes' durch die Wörter 'nach § 6 Absatz 2 oder § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes' ersetzt.

17. In § 21 Absatz 2 Satz 4 werden die Wörter 'nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes' durch die Wörter 'nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes' ersetzt.

18. In § 28 Absatz 5 werden die Wörter 'nach § 60 Abs. 4 des Soldatenversorgungsgesetzes' durch die Wörter 'nach § 81 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes' ersetzt.

19. Die Überschrift zu § 29 wird wie folgt gefasst:

'§ 29 Bestandteile der Bewilligungen nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes'.

20. Die Überschrift zu Teil 5 wird wie folgt gefasst:

'Teil 5 Eingliederung nach § 9 des Soldatenversorgungsgesetzes'.

21. § 31 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 werden die Wörter 'im Sinne des § 7 Abs. 2 des Soldatenversorgungsgesetzes' durch die Wörter 'nach § 9 Absatz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes' ersetzt.

vorherige Änderung nächste Änderung

b) In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter 'nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes' durch die Wörter 'nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes' ersetzt.



b) (aufgehoben)

c) Absatz 3 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 1 werden die Wörter 'nach § 7 Absatz 4 Satz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes' durch die Wörter 'nach § 9 Absatz 4 Satz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes' und die Wörter 'nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes' durch die Wörter 'nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes' ersetzt.

bb) In Satz 2 werden die Wörter 'nach § 5 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes' durch die Wörter 'nach § 7 Absatz 6 des Soldatenversorgungsgesetzes' ersetzt.

d) In Absatz 4 werden die Wörter 'nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes' durch die Wörter 'nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes' ersetzt.

22. In § 32a Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter 'im Sinne des § 7 Absatz 9 des Soldatenversorgungsgesetzes' durch die Wörter 'im Sinne des § 9 Absatz 9 des Soldatenversorgungsgesetzes' ersetzt.

vorherige Änderung nächste Änderung

23. § 34 wird wie folgt geändert:

a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

'§ 34 Berufsorientierungspraktika nach § 9 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes'.

b) In Absatz 1 werden die Wörter 'nach § 7 Abs. 3 des Soldatenversorgungsgesetzes' durch die Wörter 'nach § 9 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes' ersetzt.




23. (aufgehoben)

24. § 35 wird wie folgt geändert:

vorherige Änderung nächste Änderung

a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

'§ 35 Berufsorientierungspraktikum nach § 9 Absatz 4 des Soldatenversorgungsgesetzes'.




a) (aufgehoben)

b) In Absatz 1 Satz 1 erster Halbsatz werden die Wörter 'nach § 7 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes' durch die Wörter 'nach § 9 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes' ersetzt.

vorherige Änderung nächste Änderung

c) In Absatz 2 werden die Wörter 'im Sinne des § 7 Abs. 4 des Soldatenversorgungsgesetzes' durch die Wörter 'im Sinne des § 9 Absatz 4 des Soldatenversorgungsgesetzes' ersetzt.



 
25. In § 36 Satz 1 werden die Wörter 'nach den §§ 4 und 5 des Soldatenversorgungsgesetzes' durch die Wörter 'nach den §§ 6 und 7 des Soldatenversorgungsgesetzes' ersetzt.

26. § 36a wird wie folgt geändert:

vorherige Änderung

a) In der Überschrift werden die Wörter 'nach § 7 Absatz 8 des Soldatenversorgungsgesetzes' durch die Wörter 'nach § 9 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes' ersetzt.



a) (aufgehoben)

b) Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 1 werden die Wörter 'nach § 7 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes' durch die Wörter 'nach § 9 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes' ersetzt.

bb) In Satz 2 zweiter Halbsatz werden die Wörter 'nach § 7 Absatz 5 Satz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes' durch die Wörter 'nach § 9 Absatz 5 Satz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes' ersetzt.

27. In § 38 Absatz 1 werden die Wörter 'nach § 102 des Soldatenversorgungsgesetzes' durch die Wörter 'nach § 126 des Soldatenversorgungsgesetzes' ersetzt.