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Änderung Artikel 17 Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts vom 24.12.2024
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Artikel 17 a.F. (alte Fassung) in der vor dem 24.12.2024 geltenden Fassung | Artikel 17 n.F. (neue Fassung) in der am 24.12.2024 geltenden Fassung durch Artikel 15 G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423 |
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(Textabschnitt unverändert) Artikel 17 Änderung der Berufsförderungsverordnung | |
Die Berufsförderungsverordnung vom 23. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2336), die zuletzt durch Artikel 20 des Gesetzes vom 4. August 2019 (BGBl. I S. 1147) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: | |
(Text alte Fassung) a) Die Angabe zu Teil 1 wird wie folgt gefasst: 'Teil 1 Berufsberatung nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes'. | (Text neue Fassung) a) (aufgehoben) |
b) Die Angabe zu Teil 2 wird wie folgt gefasst: 'Teil 2 Dienstzeitbegleitende Förderung der schulischen und beruflichen Bildung nach § 6 des Soldatenversorgungsgesetzes'. c) Die Angabe zu § 7 wird wie folgt gefasst: '§ 7 Bestandteile der Bewilligungen nach § 6 des Soldatenversorgungsgesetzes'. d) Die Angabe zu Teil 3 wird wie folgt gefasst: 'Teil 3 Förderung der schulischen Bildung nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes'. e) Die Angabe zu Teil 4 wird wie folgt gefasst: 'Teil 4 Förderung der beruflichen Bildung nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes'. f) Die Angabe zu § 29 wird wie folgt gefasst: '§ 29 Bestandteile der Bewilligungen nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes'. g) Die Angabe zu Teil 5 wird wie folgt gefasst: 'Teil 5 Eingliederung nach § 9 des Soldatenversorgungsgesetzes'. | |
h) Die Angabe zu § 34 wird wie folgt gefasst: '§ 34 Berufsorientierungspraktika nach § 9 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes'. i) Die Angabe zu § 35 wird wie folgt gefasst: '§ 35 Berufsorientierungspraktikum nach § 9 Absatz 4 des Soldatenversorgungsgesetzes'. j) Die Angabe zu § 36a wird wie folgt gefasst: '§ 36a Eingliederungsseminar nach § 9 Absatz 8 des Soldatenversorgungsgesetzes'. 2. Die Überschrift zu Teil 1 wird wie folgt gefasst: 'Teil 1 Berufsberatung nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes'. | 2. (aufgehoben) |
3. In § 1a Absatz 4 Satz 1 werden die Wörter 'nach § 5 Absatz 12' durch die Wörter 'nach § 7 Absatz 13' ersetzt. 4. In § 2 Absatz 4 Satz 1 und 4 werden jeweils die Wörter 'nach § 3a Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes' durch die Wörter 'nach § 5 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes' ersetzt. 5. In § 2a Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter 'des § 6 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes' durch die Wörter 'des § 8 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes' ersetzt. 6. Die Überschrift zu Teil 2 wird wie folgt gefasst: 'Teil 2 Dienstzeitbegleitende Förderung der schulischen und beruflichen Bildung nach § 6 des Soldatenversorgungsgesetzes'. 7. In § 6 Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter '§ 6 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes' durch die Wörter '§ 8 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes' ersetzt. 8. § 7 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: '§ 7 Bestandteile der Bewilligungen nach § 6 des Soldatenversorgungsgesetzes'. b) In Absatz 1 Nummer 3 werden die Wörter 'nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes' durch die Wörter 'nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes' ersetzt. 9. Die Überschrift zu Teil 3 wird wie folgt gefasst: 'Teil 3 Förderung der schulischen Bildung nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes'. 10. § 9 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt geändert: aa) In Nummer 1 werden die Wörter 'im Sinne des § 5 Absatz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes' durch die Wörter 'im Sinne des § 7 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes' ersetzt. bb) In Nummer 2 werden die Wörter 'im Sinne des § 6 Absatz 1 Satz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes' durch die Wörter 'im Sinne des § 8 Absatz 1 Satz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes' ersetzt. b) In Absatz 5 Nummer 1 werden die Wörter 'nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes' durch die Wörter 'nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes' ersetzt. 11. In § 12 Absatz 2 Satz 3 werden die Wörter 'nach § 6 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes' durch die Wörter 'nach § 8 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes' ersetzt. 12. Die Überschrift zu Teil 4 wird wie folgt gefasst: 'Teil 4 Förderung der beruflichen Bildung nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes'. | |
13. In § 16 Absatz 1 zweiter Halbsatz werden die Wörter 'nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes' durch die Wörter 'nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes' ersetzt. | 13. (aufgehoben) |
14. In § 18 Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter 'im Rahmen des § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes' durch die Wörter 'im Rahmen des § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes' ersetzt. 15. § 19 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 Tabellenüberschrift zu Spalte 1 werden die Wörter 'nach § 5 Absatz 4 des Soldatenversorgungsgesetzes' durch die Wörter 'nach § 7 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes' ersetzt. bb) Der Satzteil nach der Tabelle wird wie folgt geändert: aaa) Im Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter 'nach § 5 Absatz 4 des Soldatenversorgungsgesetzes' durch die Wörter 'nach § 7 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes' ersetzt. bbb) In Nummer 1 werden die Wörter 'nach § 5 Absatz 6 bis 8 und 10 des Soldatenversorgungsgesetzes' durch die Wörter 'nach § 7 Absatz 7 bis 9 und 11 des Soldatenversorgungsgesetzes' ersetzt. ccc) In Nummer 2 werden die Wörter 'des § 5 Absatz 9 des Soldatenversorgungsgesetzes' durch die Wörter 'des § 7 Absatz 10 des Soldatenversorgungsgesetzes' ersetzt. ddd) In Nummer 3 werden die Wörter 'nach den §§ 13b und 13c des Soldatenversorgungsgesetzes,' durch die Wörter 'nach den §§ 22 und 23 des Soldatenversorgungsgesetzes,' ersetzt. b) In Absatz 4 werden die Wörter 'nach § 5 Absatz 1a' durch die Wörter 'nach § 7 Absatz 2' ersetzt. 16. § 20 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter 'nach § 5 Abs. 4 des Soldatenversorgungsgesetzes' durch die Wörter 'nach § 7 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes' ersetzt. b) In Absatz 3 werden die Wörter 'nach § 4 Absatz 2 oder § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes' durch die Wörter 'nach § 6 Absatz 2 oder § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes' ersetzt. 17. In § 21 Absatz 2 Satz 4 werden die Wörter 'nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes' durch die Wörter 'nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes' ersetzt. 18. In § 28 Absatz 5 werden die Wörter 'nach § 60 Abs. 4 des Soldatenversorgungsgesetzes' durch die Wörter 'nach § 81 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes' ersetzt. 19. Die Überschrift zu § 29 wird wie folgt gefasst: '§ 29 Bestandteile der Bewilligungen nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes'. 20. Die Überschrift zu Teil 5 wird wie folgt gefasst: 'Teil 5 Eingliederung nach § 9 des Soldatenversorgungsgesetzes'. 21. § 31 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Wörter 'im Sinne des § 7 Abs. 2 des Soldatenversorgungsgesetzes' durch die Wörter 'nach § 9 Absatz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes' ersetzt. | |
b) In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter 'nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes' durch die Wörter 'nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes' ersetzt. | b) (aufgehoben) |
c) Absatz 3 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 werden die Wörter 'nach § 7 Absatz 4 Satz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes' durch die Wörter 'nach § 9 Absatz 4 Satz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes' und die Wörter 'nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes' durch die Wörter 'nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes' ersetzt. bb) In Satz 2 werden die Wörter 'nach § 5 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes' durch die Wörter 'nach § 7 Absatz 6 des Soldatenversorgungsgesetzes' ersetzt. d) In Absatz 4 werden die Wörter 'nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes' durch die Wörter 'nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes' ersetzt. 22. In § 32a Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter 'im Sinne des § 7 Absatz 9 des Soldatenversorgungsgesetzes' durch die Wörter 'im Sinne des § 9 Absatz 9 des Soldatenversorgungsgesetzes' ersetzt. | |
23. § 34 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: '§ 34 Berufsorientierungspraktika nach § 9 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes'. b) In Absatz 1 werden die Wörter 'nach § 7 Abs. 3 des Soldatenversorgungsgesetzes' durch die Wörter 'nach § 9 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes' ersetzt. | 23. (aufgehoben) |
24. § 35 wird wie folgt geändert: | |
a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: '§ 35 Berufsorientierungspraktikum nach § 9 Absatz 4 des Soldatenversorgungsgesetzes'. | a) (aufgehoben) |
b) In Absatz 1 Satz 1 erster Halbsatz werden die Wörter 'nach § 7 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes' durch die Wörter 'nach § 9 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes' ersetzt. | |
c) In Absatz 2 werden die Wörter 'im Sinne des § 7 Abs. 4 des Soldatenversorgungsgesetzes' durch die Wörter 'im Sinne des § 9 Absatz 4 des Soldatenversorgungsgesetzes' ersetzt. | |
25. In § 36 Satz 1 werden die Wörter 'nach den §§ 4 und 5 des Soldatenversorgungsgesetzes' durch die Wörter 'nach den §§ 6 und 7 des Soldatenversorgungsgesetzes' ersetzt. 26. § 36a wird wie folgt geändert: | |
a) In der Überschrift werden die Wörter 'nach § 7 Absatz 8 des Soldatenversorgungsgesetzes' durch die Wörter 'nach § 9 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes' ersetzt. | a) (aufgehoben) |
b) Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 werden die Wörter 'nach § 7 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes' durch die Wörter 'nach § 9 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes' ersetzt. bb) In Satz 2 zweiter Halbsatz werden die Wörter 'nach § 7 Absatz 5 Satz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes' durch die Wörter 'nach § 9 Absatz 5 Satz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes' ersetzt. 27. In § 38 Absatz 1 werden die Wörter 'nach § 102 des Soldatenversorgungsgesetzes' durch die Wörter 'nach § 126 des Soldatenversorgungsgesetzes' ersetzt. |
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