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Artikel 5a - Gesetz zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (TAMGEG k.a.Abk.)
Artikel 5a Änderung des Gesetzes über das Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel
Artikel 1 Absatz 2 des Gesetzes über das Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel vom 7. Juli 1972 (BGBl. I S. 1163), das zuletzt durch Artikel 50 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Nummer 6 wird nach dem Wort „forschen" das Wort „und" durch ein Komma ersetzt.
- 2.
- In Nummer 7 wird der Punkt am Ende durch das Wort „und" ersetzt.
- 3.
- Folgende Nummer 8 wird angefügt:
- „8.
- Pandemievorsorge und Pandemiebekämpfung mit Impfstoffen und anderen Arzneimitteln zu planen und durchzuführen."
Zitierungen von Artikel 5a Gesetz zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5a TAMGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
TAMGEG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 10 TAMGEG Inkrafttreten
... der Absätze 2 bis 5 am 28. Januar 2022 in Kraft. (2) Die Artikel 4, 5, 5a , 7b, 7d und 7e treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. (3) Die Artikel 2 und 9 ...
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