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Zitierungen von § 12 BinSchPersFührEBefähPrV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 BinSchPersFührEBefähPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BinSchPersFührEBefähPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Binnenschiffspersonal-Befähigungsprüfungsverordnung sowie der Fahrgastsicherheitslehrgänge-Zulassungs- und Prüfungsverordnung
V. v. 14.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 193
Artikel 1 BinSchPersBefähPrVuaÄndV Änderung der Binnenschiffspersonal-Befähigungsprüfungsverordnung
... 4 Satz 2 wird die Angabe „30" durch die Angabe „45" ersetzt. 8. § 12 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Die Prüfung dauert maximal 60 ...
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