Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 12 BinSchPersFührEBefähPrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 BinSchPersFührEBefähPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BinSchPersFührEBefähPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Binnenschiffspersonal-Befähigungsprüfungsverordnung sowie der Fahrgastsicherheitslehrgänge-Zulassungs- und Prüfungsverordnung
V. v. 14.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 193
Artikel 1 BinSchPersBefähPrVuaÄndV Änderung der Binnenschiffspersonal-Befähigungsprüfungsverordnung
... 4 Satz 2 wird die Angabe „30" durch die Angabe „45" ersetzt. 8. § 12 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Die Prüfung dauert maximal 60 ...
 
Anzeige