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Zitierungen von § 2 NotViKoV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 NotViKoV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
NotViKoV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 NotViKoV Einräumung der technischen Zugangsberechtigung
... Die technische Zugangsberechtigung nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 und 2 ist durch die Notarkammer einzuräumen. (2) Die technische ... die Notarkammer einzuräumen. (2) Die technische Zugangsberechtigung nach § 2 Absatz 1 Nummer 3 soll durch die zu vertretende Amtsperson eingeräumt werden. Wird die technische ... die Notarkammer einzuräumen. (3) Die technische Zugangsberechtigung nach § 2 Absatz 1 Nummer 4 ist durch die Bundesnotarkammer einzuräumen. Bei Beteiligten und hinzugezogenen ... enthalten sind. (4) Die technische Zugangsberechtigung nach § 2 Absatz 2 Satz 1 ist von der Amtsperson einzuräumen, bei der die Person beschäftigt ist. Diese ... Personen auch die Befugnis einräumen, weitere technische Zugangsberechtigungen nach § 2 Absatz 2 Satz 1 zu erteilen. Befugnisse nach Satz 2 können in ihrem Umfang eingeschränkt ...
§ 4 NotViKoV Wegfall und Entziehung der technischen Zugangsberechtigung
... sicherzustellen, dass eine technische Zugangsberechtigung endet, wenn 1. im Fall des § 2 Absatz 1 Nummer 1 und 2 das Amt erlischt oder der Amtssitz in einen anderen Amtsgerichtsbezirk verlegt wird, 2. ... oder der Amtssitz in einen anderen Amtsgerichtsbezirk verlegt wird, 2. im Fall des § 2 Absatz 1 Nummer 3 die Vertretung endet und 3. im Fall des § 2 Absatz 2 das Amt der ... 2. im Fall des § 2 Absatz 1 Nummer 3 die Vertretung endet und 3. im Fall des § 2 Absatz 2 das Amt der beschäftigenden Amtsperson erlischt oder deren Amtssitz in einen anderen ... Die Bundesnotarkammer hat sicherzustellen, dass eine technische Zugangsberechtigung im Fall des § 2 Absatz 1 Nummer 4 endet, sobald die zu dem Nutzer gespeicherten Nutzerdaten nach § 14 Absatz 2 Satz 5 zu ... (3) Im Fall einer ständigen Vertretung soll die technische Zugangsberechtigung nach § 2 Absatz 1 Nummer 3 durch die nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 oder 2 zugangsberechtigten Person vorübergehend ... Vertretung soll die technische Zugangsberechtigung nach § 2 Absatz 1 Nummer 3 durch die nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 oder 2 zugangsberechtigten Person vorübergehend entzogen werden, solange keine Amtsbefugnis nach ... der Bundesnotarordnung besteht. (4) Eine technische Zugangsberechtigung nach § 2 Absatz 2 kann jederzeit durch die beschäftigende Amtsperson oder eine von dieser dazu ermächtigte ... zu entziehen. Weitere technische Zugangsberechtigungen und Befugnisse im Sinne des § 2 Absatz 2 und des § 3 Absatz 4 Satz 2 bleiben hiervon unberührt. Sie können von dem ... Verwendung besteht. Wenn die technische Zugangsberechtigung einer in § 2 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 oder Absatz 2 Satz 1 genannten Person eingeräumt wurde, kann die vorübergehende Entziehung der technischen ...
§ 5 NotViKoV Vorgang
... (4) Für die Dauer des Bestehens der technischen Zugangsberechtigung nach § 2 Absatz 1 Nummer 3 soll die zu vertretende Amtsperson der Notarvertretung den Zugriff auf die Vorgänge ...
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