Tools:
Update via:
§ 123a - Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG)
neugefasst durch B. v. 31.03.1999 BGBl. I S. 654; zuletzt geändert durch Artikel 6 Abs. 1 G. v. 23.05.2017 BGBl. I S. 1228
Geltung ab 01.01.1977; FNA: 2030-1 Beamte
|
Geltung ab 01.01.1977; FNA: 2030-1 Beamte
|
§ 123a
§ 123a wird in 8 Vorschriften zitiert
(1) Dem Beamten kann im dienstlichen oder öffentlichen Interesse mit seiner Zustimmung vorübergehend eine seinem Amt entsprechende Tätigkeit bei einer öffentlichen Einrichtung außerhalb des Anwendungsbereichs dieses Gesetzes zugewiesen werden. Die Zuweisung einer Tätigkeit bei einer anderen Einrichtung ist zulässig, wenn dringende öffentliche Interessen dies erfordern; die Entscheidung trifft die oberste Dienstbehörde.
(2) Dem Beamten einer Dienststelle, die ganz oder teilweise in eine öffentlich-rechtlich organisierte Einrichtung ohne Dienstherrneigenschaft oder eine privatrechtlich organisierte Einrichtung der öffentlichen Hand umgewandelt wird, kann auch ohne seine Zustimmung eine seinem Amt entsprechende Tätigkeit bei dieser Einrichtung zugewiesen werden, wenn dringende öffentliche Interessen dies erfordern.
(3) Die Rechtsstellung des Beamten bleibt unberührt.
Zitierungen von § 123a BRRG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 123a BRRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BRRG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
neugefasst durch B. v. 27.01.2015 BGBl. I S. 33; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 107
§ 1 BEEG Berechtigte (vom 01.04.2024)
... des Bundes beurlaubte Beamte und Beamtinnen, oder wer vorübergehend eine nach § 123a des Beamtenrechtsrahmengesetzes oder § 29 des Bundesbeamtengesetzes zugewiesene Tätigkeit im Ausland wahrnimmt. ...
Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
neugefasst durch B. v. 28.01.2009 BGBl. I S. 142, 3177; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2328
§ 1 BKGG Anspruchsberechtigte (vom 01.06.2022)
... pfingstlich-charismatischer Missionen sind, tätig ist oder 3. eine nach § 123a des Beamtenrechtsrahmengesetzes oder § 29 des Bundesbeamtengesetzes oder nach § 20 des Beamtenstatusgesetzes bei einer ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Beamtenstatusgesetz (BeamtStG)
G. v. 17.06.2008 BGBl. I S. 1010; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 389
§ 62 BeamtStG Folgeänderungen (vom 12.02.2009)
... „steht" durch das Wort „stehen" ersetzt und nach der Angabe „§ 123a des Beamtenrechtsrahmengesetzes" wird die Angabe „oder nach § 20 des ... 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3385) geändert worden ist, wird nach der Angabe „§ 123a des Beamtenrechtsrahmengesetzes" die Angabe „und § 20 des ... „steht" durch das Wort „stehen" ersetzt und nach der Angabe „§ 123a des Beamtenrechtsrahmengesetzes" wird die Angabe „oder nach § 20 des ... vom 16. Mai 2008 (BGBl. I S. 842) geändert worden ist, wird nach der Angabe „§ 123a des Beamtenrechtsrahmengesetzes" die Angabe „oder des § 20 des ... I S. 842) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „3. eine nach § 123a des Beamtenrechtsrahmengesetzes oder nach § 20 des Beamtenstatusgesetzes bei einer ...
Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG)
G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160, 462 ; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2842
Artikel 2 DNeuG Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
... 42a. In § 58 Abs. 1 Satz 2 wird die Angabe „§ 123a des Beamtenrechtsrahmengesetzes" durch die Angabe „§ 29 des ...
Artikel 7 DNeuG Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes
... wie folgt geändert: 1. In § 13 Abs. 2 Satz 4 wird die Angabe „§ 123a des Beamtenrechtsrahmengesetzes" durch die Angabe „§ 29 des ... ersetzt. 2. In § 75 Abs. 1 Nr. 4a wird die Angabe „§ 123a des Beamtenrechtsrahmengesetzes" durch die Angabe „§ 29 des ... 76 Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 5a wird die Angabe „§ 123a des Beamtenrechtsrahmengesetzes" durch die Angabe „§ 29 des ...
Artikel 15 DNeuG Änderungen weiterer Vorschriften (vom 25.11.2010)
... folgt geändert: 1. In § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 wird die Angabe „(§ 123a des Beamtenrechtsrahmengesetzes)" durch die Angabe „(§ 29 des ... „Familienzuschlag" ersetzt. b) In Absatz 4 wird die Angabe „§ 123a des Beamtenrechtsrahmengesetzes" durch die Angabe „§ 29 des ... vom 17. Juni 2008 (BGBl. I S. 1010) geändert worden ist, wird die Angabe „§ 123a des Beamtenrechtsrahmengesetzes" durch die Angabe „§ 29 des ... vom 17. Juni 2008 (BGBl. I S. 1010) geändert worden ist, wird die Angabe „§ 123a des Beamtenrechtsrahmengesetzes" durch die Angabe „§ 29 des ... 3. In § 95 Abs. 3 Satz 2 wird nach der Angabe „§ 123a des Beamtenrechtsrahmengesetzes" die Angabe „oder § 29 des ... vom 17. Januar 2009 (BGBl. I S. 61) geändert worden ist, wird nach der Angabe „§ 123a des Beamtenrechtsrahmengesetzes" die Angabe „oder § 29 des ... Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2009 (BGBl. I S. 142) wird nach der Angabe „§ 123a des Beamtenrechtsrahmengesetzes" die Angabe „oder § 29 des Bundesbeamtengesetzes ... 7. In § 10 Abs. 6 wird die Angabe „§ 123a des Beamtenrechtsrahmengesetzes" durch die Angabe „§ 29 des ... vom 15. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3490) geändert worden ist, wird die Angabe „§ 123a Abs. 1 des Beamtenrechtsrahmengesetzes" durch die Angabe „§ 29 Abs. 1 des ... vom 19. November 2008 (BGBl. I S. 2223) geändert worden ist, wird die Angabe „§ 123a Abs. 1 des Beamtenrechtsrahmengesetzes" durch die Angabe „§ 29 Abs. 1 des ...
Steuervereinfachungsgesetz 2011
G. v. 01.11.2011 BGBl. I S. 2131
Artikel 12 StVereinfG 2011 Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
... 1. In § 1 Absatz 1 Nummer 3 werden nach den Wörtern „nach § 123a des Beamtenrechtsrahmengesetzes" die Wörter „oder § 29 des ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Anordnung des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Beamten-, Versorgungs- und Disziplinarrechts
A. v. 22.07.2008 BGBl. I S. 1405; aufgehoben durch III. A. v. 28.12.2017 BGBl. 2018 I S. 127
I. BABefugÜAo Übertragung von Befugnissen für Beamtinnen und Beamte der Bundesagentur für Arbeit
... besonderer Weisungen. 3.5 Für die Zuweisung von Tätigkeiten nach § 123a des Beamtenrechtsrahmengesetzes in Arbeitsgemeinschaften (§ 44b des Zweiten Buches ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/1543/a22002.htm