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Frühere Fassungen von Anlage PAO157Abs2DV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 24.10.2024 | Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 157 Absatz 2 der Patentanwaltsordnung vom 11.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 310 |
aktuell vorher | 28.12.2023 | Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 157 Absatz 2 der Patentanwaltsordnung vom 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 398 |
aktuell | vor 28.12.2023 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
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