Tools:
Update via:
Synopse aller Änderungen des ERP-Wirtschaftsplangesetz 2023 am 23.12.2023
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 23. Dezember 2023 durch Eingangsformel des ERP-WPG 2024 geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des ERP-WPG 2023.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
Verpasst?
a.F. (alte Fassung) in der vor dem 23.12.2023 geltenden Fassung | n.F. (neue Fassung) in der am 23.12.2023 geltenden Fassung durch G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 388 |
---|---|
(Textabschnitt unverändert) § 6 Befristung | |
(Text alte Fassung) Die §§ 2 bis 5 treten am Tag der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2024, frühestens jedoch am 31. Dezember 2023, außer Kraft. | (Text neue Fassung) Die §§ 2 bis 5 treten am Tag der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2024, frühestens jedoch am 31. Dezember 2023 *), außer Kraft. --- *) Anm. d. Red.: Das ERP-Wirtschaftsplangesetz 2024 wurde am 22. Dezember 2023 verkündet. |
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/15563/v305590-2023-12-23.htm