Eingangsformel - Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Orthoptistinnen und Orthoptisten (OrthoptAPrV)

V. v. 21.03.1990 BGBl. I S. 563; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 21.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 360
Geltung ab 28.03.1990; FNA: 2124-17-1 Hebammen und Heilhilfsberufe
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Eingangsformel



Auf Grund des § 8 des Orthoptistengesetzes vom 28. November 1989 (BGBl. I S. 2061) verordnet der Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit im Benehmen mit dem Bundesminister für Bildung und Wissenschaft:



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