Zitierungen von § 4a IntV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4a IntV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in IntV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung
V. v. 21.06.2017 BGBl. I S. 1875
Artikel 1 3. IntVÄndV Änderung der Integrationskursverordnung
... Juli 2016 (BGBl. I S. 1950) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 4a Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Das Bundesamt kann die Teilnahme am ...

Fünfte Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung
V. v. 03.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 393
Artikel 1 5. IntVÄndV Änderung der Integrationskursverordnung
... 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 16) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 4a Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Das Bundesamt gewährt Teilnahmeberechtigten ...

Verordnung zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
V. v. 24.10.2015 BGBl. I S. 1789
Artikel 2 AsylVfBeschlGV Änderung der Integrationskursverordnung
... I S. 3484, 3899) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 4a Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Das Bundesamt gewährt ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung
V. v. 12.01.2023 BGBl. 2023 I Nr. 16
Artikel 1 4. IntVÄndV Änderung der Integrationskursverordnung
... Europäischen Referenzrahmen für Sprachen - GER" eingefügt. 2. § 4a wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden nach dem Wort ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung
V. v. 20.02.2012 BGBl. I S. 295; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 21.01.2013 BGBl. I S. 86
Artikel 1 2. IntVÄndV Änderung der Integrationskursverordnung (vom 29.01.2013)
...  1. § 4 Absatz 4 wird aufgehoben. 2. Nach § 4 wird folgender § 4a eingefügt: „§ 4a Fahrtkostenerstattung, Kinderbetreuung  ... 2. Nach § 4 wird folgender § 4a eingefügt: „§ 4a Fahrtkostenerstattung, Kinderbetreuung (1) Teilnehmern, die nach § 44a Absatz 1 ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed