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Zitierungen von § 7 IntV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 IntV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
IntV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 7 IntV Anmeldung zum Integrationskurs (vom 01.07.2023)
... Mit der Anmeldung bestätigt der Kursträger oder im Fall einer Anmeldung nach § 7 Absatz 1 Satz 2 das Bundesamt dem Teilnahmeberechtigten den voraussichtlichen Zeitpunkt des Kursbeginns. ...
§ 8 IntV Datenverarbeitung (vom 01.07.2023)
... nach dem Asylbewerberleistungsgesetz übermittelt das Bundesamt in den Fällen des § 7 Absatz 3 Daten zur Teilnahme am Termin zur Einstufung. (2) Der Kursträger ... zu löschen. (7) Das Bundesamt darf die nach den §§ 5, 5a, 6, 7 , 8 und 17 gespeicherten Daten zu Integrationskursteilnehmern verarbeiten und nutzen, soweit dies ...
§ 9 IntV Kostenbeitrag (vom 01.05.2023)
... Kostenbeitrag zu leisten, der 50 Prozent des zum Zeitpunkt der Anmeldung zum Integrationskurs nach § 7 Absatz 1 geltenden Kostenerstattungssatzes nach § 20 Absatz 6 beträgt. Zur Zahlung ist ...
§ 20b IntV Widerruf und Erlöschen der Zulassung (vom 01.02.2023)
... Kursen beruht darauf, dass die zunächst bei dem Kursträger angemeldeten Teilnehmer nach § 7 Absatz 5 einem anderen Kursträger zugewiesen oder an einen anderen Kursträger verwiesen ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Bürgergeld-Gesetz
G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2328
Artikel 11 BürgerGG Änderung der Integrationskursverordnung
... (3) Im Übrigen gilt § 6 Absatz 3 und 4 entsprechend." 3. In § 7 Absatz 4 Satz 4 werden nach den Wörtern „Teilnahmeberechtigte nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer ... eingefügt. c) In Absatz 7 Satz 1 wird die Angabe „§§ 5, 6, 7 , 8 und 17" durch die Angabe „§§ 5, 5a, 6, 7, 8 und 17" ersetzt. ... Angabe „§§ 5, 6, 7, 8 und 17" durch die Angabe „§§ 5, 5a, 6, 7 , 8 und 17" ersetzt. 5. Dem § 14 Absatz 6 werden die folgenden Sätze ...
Dritte Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung
V. v. 21.06.2017 BGBl. I S. 1875
Artikel 1 3. IntVÄndV Änderung der Integrationskursverordnung
... Wort „Antrag" die Wörter „nach Satz 1" eingefügt. 3. § 7 wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 3 ... Kursen beruht darauf, dass die zunächst bei dem Kursträger angemeldeten Teilnehmer nach § 7 Absatz 5 einem anderen Kursträger zugewiesen oder an einen anderen Kursträger verwiesen ...
Erste Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung
V. v. 05.12.2007 BGBl. I S. 2787
Artikel 1 1. IntVÄndV Änderung der Integrationskursverordnung
... sowie über mögliche Folgen der Nichtteilnahme informiert." 5. § 7 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 werden nach dem Wort ...
Verordnung zum Integrationsgesetz
V. v. 31.07.2016 BGBl. I S. 1950; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 22.07.2019 BGBl. I S. 1109
Artikel 4 InteV Änderung der Integrationskursverordnung
... 1 Satz 1 Nummer 6 das Recht auf Teilnahme." 4. § 7 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt ... 8 werden angefügt: „(7) Das Bundesamt darf die nach den §§ 5, 6, 7 , 8 und 17 gespeicherten Daten zu Integrationskursteilnehmern verarbeiten und nutzen, soweit dies ...
Vierte Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung
V. v. 12.01.2023 BGBl. 2023 I Nr. 16
Artikel 1 4. IntVÄndV Änderung der Integrationskursverordnung
... der Zulassung zur Wiederholung verzichten." 4. § 7 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ... dem Wort „Kursträger" die Wörter „oder im Fall einer Anmeldung nach § 7 Absatz 1 Satz 2 das Bundesamt" eingefügt. 5. § 8 wird wie folgt geändert: ... nach dem Asylbewerberleistungsgesetz übermittelt das Bundesamt in den Fällen des § 7 Absatz 3 Daten zur Teilnahme am Termin zur Einstufung." b) Dem Absatz 3 wird folgender ... 50 Prozent des" die Wörter „zum Zeitpunkt der Anmeldung zum Integrationskurs nach § 7 Absatz 1" eingefügt. b) Absatz 2 wird wie folgt ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung
V. v. 20.02.2012 BGBl. I S. 295; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 21.01.2013 BGBl. I S. 86
Artikel 1 2. IntVÄndV Änderung der Integrationskursverordnung (vom 29.01.2013)
... an dem Abschlusstest nach § 17 Absatz 1 Satz 1 teilgenommen haben." 4. § 7 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 werden die Wörter „auf ... auf der Vermittlung von zunächst bei dem Kursträger angemeldeten Teilnehmern nach § 7 Absatz 4 an einen anderen Kursträger. (3) Mit Ablauf, Rücknahme oder ...
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