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Artikel 1 - Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Wohngeldverordnung (13. WoGVÄndV k.a.Abk.)
Artikel 1 Änderung der Wohngeldverordnung
Die Anlage zur Wohngeldverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2722), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 5. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2160) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Die Tabelle „Land: Baden-Württemberg" wird wie folgt geändert:
- a)
- Nach der Angabe
„Bad Saulgau, Stadt | II" |
- wird eine Zeile mit der Angabe
„Bad Schönborn | IV" |
- eingefügt.
- b)
- Nach der Angabe
„Edingen-Neckarhausen | III" |
- wird eine Zeile mit der Angabe
„Eggenstein-Leopoldshafen | IV" |
- eingefügt.
- c)
- Nach der Angabe
„Ehingen (Donau), Stadt | III" |
- wird eine Zeile mit der Angabe
„Eislingen/Fils, Stadt | IV" |
- eingefügt.
- d)
- Nach der Angabe
„Haigerloch, Stadt | I" |
- wird eine Zeile mit der Angabe
„Hechingen, Stadt | IV" |
- eingefügt.
- e)
- Nach der Angabe
„Heidelberg, Stadt | V" |
- wird eine Zeile mit der Angabe
„Heidenheim an der Brenz, Stadt | IV" |
- eingefügt.
- f)
- Nach der Angabe
„Lauda-Königshofen, Stadt | I" |
- wird eine Zeile mit der Angabe
„Lauffen am Neckar, Stadt | IV" |
- eingefügt.
- g)
- Nach der Angabe
„Phillipsburg, Stadt | II" |
- wird eine Zeile mit der Angabe
„Plankstadt | IV" |
- eingefügt.
- h)
- Nach der Angabe
„Rheinau, Stadt | II" |
- wird eine Zeile mit der Angabe
„Rheinstetten, Stadt | IV" |
- eingefügt.
- i)
- Nach der Angabe
„Schramberg, Stadt | II" |
- wird eine Zeile mit der Angabe
„Schriesheim, Stadt | IV" |
- eingefügt.
- j)
- Nach der Angabe
„Sinsheim, Stadt | III" |
- wird eine Zeile mit der Angabe
„Sinzheim | IV" |
- eingefügt.
- k)
- Nach der Angabe
„Titisee-Neustadt, Stadt | II" |
- wird eine Zeile mit der Angabe
„Trossingen, Stadt | IV" |
- eingefügt.
- l)
- Nach der Angabe
„Tübingen, Universitätsstadt | VII" |
- wird eine Zeile mit der Angabe
„Tuttlingen, Stadt | IV" |
- eingefügt.
- m)
- Nach der Angabe
„Waldbronn | IV" |
- wird eine Zeile mit der Angabe
„Waldkirch, Stadt | IV" |
- eingefügt.
- n)
- Nach der Angabe
„Wangen im Allgäu, Stadt | III" |
- wird eine Zeile mit der Angabe
„Wehr, Stadt | IV" |
- eingefügt.
- o)
- Nach der Angabe
„Weingarten, Stadt | V" |
- wird eine Zeile mit der Angabe
„Weinheim, Stadt | IV" |
- eingefügt.
- 2.
- Die Tabelle „Land: Nordrhein-Westfalen" wird wie folgt geändert:
- a)
- Nach der Angabe
„Attendorn, Stadt | II" |
- wird eine Zeile mit der Angabe
„Augustdorf | I" |
- eingefügt.
- b)
- Nach der Angabe
„Neuss, Stadt | IV" |
- wird eine Zeile mit der Angabe
„Nideggen, Stadt | II" |
- eingefügt.
- c)
- Nach der Angabe
„Niederzier | II" |
- wird eine Zeile mit der Angabe
„Nordkirchen | I" |
- eingefügt.
- d)
- Nach der Angabe
„Borken | I" |
- wird die Angabe
„Coesfeld | I" |
- gestrichen.
Zitierungen von Artikel 1 Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Wohngeldverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 13. WoGVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
13. WoGVÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweite Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes nach § 43 des Wohngeldgesetzes
V. v. 21.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 314
Artikel 2 2. WoGFV Änderung der Wohngeldverordnung
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2722), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 17. April 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 102 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In der ...
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