Tools:
Update via:
§ 51 - Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
neugefasst durch B. v. 23.01.2003 BGBl. I S. 102; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 236
Geltung ab 30.05.1976; FNA: 201-6 Verwaltungsverfahren und -zwangsverfahren
|
Geltung ab 30.05.1976; FNA: 201-6 Verwaltungsverfahren und -zwangsverfahren
|
§ 51 Wiederaufgreifen des Verfahrens
§ 51 wird in 16 Vorschriften zitiert
(1) Die Behörde hat auf Antrag des Betroffenen über die Aufhebung oder Änderung eines unanfechtbaren Verwaltungsaktes zu entscheiden, wenn
- 1.
- sich die dem Verwaltungsakt zugrunde liegende Sach- oder Rechtslage nachträglich zugunsten des Betroffenen geändert hat;
- 2.
- neue Beweismittel vorliegen, die eine dem Betroffenen günstigere Entscheidung herbeigeführt haben würden;
- 3.
- Wiederaufnahmegründe entsprechend § 580 der Zivilprozessordnung gegeben sind.
(2) Der Antrag ist nur zulässig, wenn der Betroffene ohne grobes Verschulden außerstande war, den Grund für das Wiederaufgreifen in dem früheren Verfahren, insbesondere durch Rechtsbehelf, geltend zu machen.
(3) 1Der Antrag muss binnen drei Monaten gestellt werden. 2Die Frist beginnt mit dem Tage, an dem der Betroffene von dem Grund für das Wiederaufgreifen Kenntnis erhalten hat.
(4) Über den Antrag entscheidet die nach § 3 zuständige Behörde; dies gilt auch dann, wenn der Verwaltungsakt, dessen Aufhebung oder Änderung begehrt wird, von einer anderen Behörde erlassen worden ist.
(5) Die Vorschriften des § 48 Abs. 1 Satz 1 und des § 49 Abs. 1 bleiben unberührt.
Zitierungen von § 51 VwVfG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 51 VwVfG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VwVfG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 VwVfG Ausnahmen vom Anwendungsbereich (vom 01.09.2009)
... Prüfungen von Personen gelten nur die §§ 3a bis 13, 20 bis 27, 29 bis 38, 40 bis 52, 79, 80 und 96; 3. der Vertretungen des Bundes im Ausland gilt dieses Gesetz ...
§ 72 VwVfG Anwendung der Vorschriften über das Planfeststellungsverfahren
... sich aus ihnen nichts Abweichendes ergibt, die übrigen Vorschriften dieses Gesetzes; die §§ 51 und 71a bis 71e sind nicht anzuwenden, § 29 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass ...
Zitat in folgenden Normen
Asylgesetz (AsylG)
neugefasst durch B. v. 02.09.2008 BGBl. I S. 1798; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 25.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 332
§ 31 AsylG Entscheidung des Bundesamtes über Asylanträge (vom 27.02.2024)
... des § 60 Absatz 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes entschieden hat und die Voraussetzungen des § 51 Absatz 1 bis 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes nicht vorliegen. (4) Wird der Asylantrag nur nach § 26a als unzulässig ...
§ 71a AsylG Zweitantrag (vom 28.08.2007)
... die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist und die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 bis 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vorliegen; die Prüfung obliegt dem ...
Besondere Gebührenverordnung BMG (BMGBGebV)
V. v. 24.09.2021 BGBl. I S. 4391; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Anlage BMGBGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebühren- und Auslagenverzeichnis (vom 01.04.2024)
... über einen Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens nach § 51 VwVfG 270 25.4 Nicht einfache schriftliche Auskünfte ... über einen Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens nach § 51 VwVfG Nach Zeitaufwand 8.6 Nicht einfache schriftliche Auskunft ...
Bundesdisziplinargesetz (BDG)
Artikel 1 G. v. 09.07.2001 BGBl. I S. 1510; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 247
§ 36 BDG Wiederaufgreifen des Verfahrens (vom 01.04.2024)
... erlassen hat, aufzuheben und das Disziplinarverfahren einzustellen. Im Übrigen ist § 51 Absatz 1 und 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Dienstvorgesetzte, der die Disziplinarverfügung ...
Eisenbahn-Prüfsachverständigenverordnung (EPSV)
Artikel 1 V. v. 05.10.2020 BGBl. I S. 2077
§ 7 EPSV Erlöschen, Rücknahme und Widerruf der Anerkennung
... eines Widerrufes hingewiesen worden ist. (4) Die Regelungen der §§ 48 bis 51 des Verwaltungsverfahrensgesetzes bleiben unberührt. (5) Der Anerkennungsbescheid ist unverzüglich an die ...
Kriegsbedingte Wohnsitzfortgeltungsverordnung (KrWoFGV)
V. v. 09.08.2024 BGBl. 2024 I Nr. 261
§ 1 KrWoFGV Wohnsitzfortgeltung
... oder einen auf diese Verordnung gestützten Wiederaufgreifensantrag nach § 51 des Verwaltungsverfahrensgesetzes , der spätestens zwei Jahre nach ihrer Einreise oder bis zum 15. Februar 2025 gestellt wird, ... oder einen auf diese Verordnung gestützten Wiederaufgreifensantrag nach § 51 des Verwaltungsverfahrensgesetzes , der spätestens ein Jahr nach Anerkennung der Asylberechtigung oder Zuerkennung des ...
Vermögenszuordnungsgesetz (VZOG)
neugefasst durch B. v. 29.03.1994 BGBl. I S. 709; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 03.07.2009 BGBl. I S. 1688
§ 2 VZOG Verfahren
... ist. (5) Für das Verfahren ist das Verwaltungsverfahrensgesetz, § 51 des Verwaltungsverfahrensgesetzes jedoch nur, wenn die in dessen Absatz 1 Nr. 1 und 2 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Dritte Verordnung zur Änderung der AMG-Kostenverordnung
V. v. 03.03.2015 BGBl. I S. 195, 1007
Artikel 1 3. AMGKostVÄndV Änderung der AMG-Kostenverordnung (vom 07.03.2015)
... über einen Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens nach § 51 VwVfG 260 24.4 nicht einfache schriftliche Auskünfte ...
Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren
G. v. 21.12.2022 BGBl. I S. 2817; berichtigt durch B. v. 07.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 63
Artikel 1 AsylVfBG Änderung des Asylgesetzes
... des § 60 Absatz 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes entschieden hat und die Voraussetzungen des § 51 Absatz 1 bis 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes nicht vorliegen." 11. § 32 Satz 2 wird aufgehoben. 12. § 33 ...
Gesetz zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 389
Artikel 1 BDVfBG Änderung des Bundesdisziplinargesetzes
... b) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „Im Übrigen ist § 51 Absatz 1 und 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Dienstvorgesetzte, der die Disziplinarverfügung ...
Rückführungsverbesserungsgesetz
G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
Artikel 2 RüfüVG Änderung des Asylgesetzes
... geändert: aa) In Satz 1 werden die Wörter „die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 bis 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vorliegen" durch die Wörter „neue Elemente oder Erkenntnisse zutage getreten oder ... ersetzt. c) In den Absätzen 3 und 4 werden jeweils die Wörter „ § 51 Abs. 1 bis 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes " durch die Wörter „Absatzes 1 Satz 1" ersetzt. d) Absatz 5 Satz 2 ...
Verordnung zur Neuregelung tierarzneimittelrechtlicher Vorschriften und zur Anpassung von Rechtsverordnungen an das Tierarzneimittelrecht
V. v. 06.07.2022 BGBl. I S. 1102
Artikel 4 HomTAMRegVEV Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BMG
... über einen Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens nach § 51 VwVfG Nach Zeitaufwand 8.6 Nicht einfache schriftliche Auskunft ...
Zweite Verordnung zur Änderung der AMG-Kostenverordnung
V. v. 23.04.2008 BGBl. I S. 749
Artikel 1 2. AMGKostVÄndV
... eines Antrags auf Wiederaufgreifen des Verfahrens nach § 51 VwVfG 260 19.4 nicht einfache schriftliche Auskünfte ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
AMG-Kostenverordnung (AMGKostV)
V. v. 10.12.2003 BGBl. I S. 2510; aufgehoben durch Artikel 4 Abs. 12 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666; dieses geändert durch Artikel 3 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182
Anlage AMGKostV (zu § 1) (vom 07.03.2015)
... über einen Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens nach § 51 VwVfG 260 24.4 nicht einfache schriftliche Auskünfte ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/1586/a22556.htm