Artikel 3 - Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts - Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (SanktRÜG k.a.Abk.)

G. v. 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 203; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 218
Geltung ab 01.10.2023, abweichend siehe Artikel 5
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Artikel 3 Änderung des Wehrstrafgesetzes


Artikel 3 wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Februar 2024 WStG § 11

In § 11 Satz 2 des Wehrstrafgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Mai 1974 (BGBl. I S. 1213), das zuletzt durch Artikel 10 Absatz 8 des Gesetzes vom 30. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3618) geändert worden ist, werden die Wörter „Einem Tagessatz" durch die Wörter „Zwei Tagessätzen" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts - Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 SanktRÜG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SanktRÜG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 5 SanktRÜG Inkrafttreten (vom 19.08.2023)
... des Absatzes 2 am 1. Oktober 2023 in Kraft. (2) Artikel 1 Nummer 3 sowie die Artikel 3 und 4 Nummer 1 Buchstabe a und Nummer 2 treten am 1. Februar 2024 in ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über die Strafbarkeit der Ausübung von Tätigkeiten für fremde Mächte sowie zur Änderung soldatenrechtlicher und soldatenbeteiligungsrechtlicher Vorschriften
G. v. 21.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 55
Artikel 1 SoldSpÄndG Änderung des Wehrstrafgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Mai 1974 (BGBl. I S. 1213), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 26. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 203 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt ...

Gesetz zur Änderung des Verkehrsstatistikgesetzes und des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes sowie des Gesetzes zur Überarbeitung des Sanktionenrechts - Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 218
Artikel 3 VerkStatGuaÄndG Änderung des Gesetzes zur Überarbeitung des Sanktionenrechts - Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
... des Absatzes 2 am 1. Oktober 2023 in Kraft. (2) Artikel 1 Nummer 3 sowie die Artikel 3 und 4 Nummer 1 Buchstabe a und Nummer 2 treten am 1. Februar 2024 in ...


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