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Anlage 1 - Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Masseure und medizinische Bademeister (MB-APrV)

Artikel 1 V. v. 06.12.1994 BGBl. I S. 3770; zuletzt geändert durch Artikel 9 V. v. 07.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 148
Geltung ab 21.12.1994; FNA: 2124-20-1 Hebammen und Heilhilfsberufe
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Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1)


Anlage 1 wird in 4 Vorschriften zitiert

A Theoretischer und praktischer Unterricht

  Stunden
1Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde 40
1.1Berufskunde und Ethik, Geschichte des Berufs
1.2Das Gesundheitswesen in der Bundesrepublik Deutschland und internationale Zusammenarbeit
im Gesundheitswesen einschließlich der Gesundheitsprogramme internationaler Organisationen
wie insbesondere Weltgesundheitsorganisation und Europarat
1.3Aktuelle berufs- und gesundheitspolitische Fragen
1.4Masseur- und Physiotherapeutengesetz; gesetzliche Regelungen für die sonstigen Berufe des
Gesundheitswesens und ihre Abgrenzung zueinander
1.5Arbeits- und berufsrechtliche Regelungen, soweit sie für die Berufsausübung von Bedeutung sind
1.6Unfallverhütung, Mutterschutz, Arbeitsschutz, Jugendhilfe, Jugendschutz
1.7Einführung in das Krankenhaus-, Seuchen-, Strahlenschutz-, Arznei- und Betäubungsmittelrecht
1.8Strafrechtliche, bürgerlich-rechtliche und öffentlich-rechtliche Vorschriften, die bei der Berufs-
ausübung von Bedeutung sind; Rechtsstellung des Patienten oder seiner Sorgeberechtigten
1.9Sozialpolitik einschließlich Einführung in die Systeme der sozialen Sicherung (Sozialversicherung,
Sozialhilfe, Sozialstaatsangebote in der praktischen Realisierung)
1.10Die Grundlagen der staatlichen Ordnung in der Bundesrepublik Deutschland
2Anatomie240
2.1Allgemeine Anatomie
2.1.1Begriffsbestimmung und anatomische Nomenklatur
2.1.2Achsen, Ebenen, Orientierungssystem
2.1.3Allgemeine Zytologie
2.1.4Allgemeine Histologie
2.1.5Aufbau des Skelettsystems und allgemeine Gelenklehre
2.2Funktionelle Anatomie des Bewegungssystems
2.2.1Allgemeine funktionelle Aspekte der Bewegungsorgane
2.2.2Palpation der Bewegungsorgane
2.2.3Spezielle funktionelle Aspekte des Schultergürtels und der oberen Extremitäten
2.2.4Spezielle funktionelle Aspekte des Beckens und der unteren Extremitäten
2.2.5Spezielle funktionelle Aspekte der Wirbelsäule und des Kopfes
2.3Anatomie der inneren Organe
2.3.1Überblick über die inneren Organe
2.3.2Herz-Kreislaufsystem
2.3.3Respirationssystem
2.3.4Blut- und Abwehrsystem
2.3.5Verdauungssystem
2.3.6Urogenitalsystem
2.3.7Endokrines System
2.4Anatomie des Nervensystems und der Sinnesorgane
2.4.1Einführung in das Nervensystem
2.4.2Makroskopische Anatomie des Nervensystems
2.4.3Zentrales Nervensystem
2.4.4Peripheres Nervensystem
2.4.5Vegetatives Nervensystem
2.4.6Funktionelle Anatomie des Nervensystems
2.4.7Anatomie der Sinnesorgane und der Haut
3Physiologie90
3.1Herz-Kreislaufsystem
3.2Stoffwechsel
3.3Endokrines System
3.4Respirationssystem
3.5Nerven- und Sinnessystem
3.6Haltungs- und Bewegungssystem
3.7Physiologische Mechanismen der Infekt- und Immunabwehr
3.8Zusammenwirken der Systeme
4Allgemeine Krankheitslehre 30
4.1Pathologie der Zelle
4.2Krankheit und Krankheitsursachen
4.3Krankheitsverlauf und -symptome
4.4Entzündungen und Ödeme
4.5Degenerative Veränderungen
4.6Wachstum und seine Störungen, gutartige und bösartige Neubildungen
4.7Störungen der immunologischen Reaktionen
4.8Örtliche und allgemeine Kreislaufstörungen, Blutungen
4.9Störungen des Gasaustausches und der Sauerstoffversorgung
5Spezielle Krankheitslehre 360
5.1Innere Medizin
5.2Orthopädie/Traumatologie
5.3Chirurgie/Traumatologie
5.4Neurologie
5.5Psychiatrie
5.6Gynäkologie und Geburtshilfe
5.7Pädiatrie
5.8Dermatologie
5.9Geriatrie
5.10Rheumatologie
5.11Arbeitsmedizin
5.12Sportmedizin
6Hygiene30
6.1Allgemeine Hygiene und Umweltschutz
6.2Persönliche Hygiene
6.3Bakteriologie, Virologie und Parasitologie
6.4Verhütung und Bekämpfung von Infektionen
6.5Desinfektion, Sterilisation
6.6Wasserhygiene
7Erste Hilfe und Verbandtechnik 30
7.1Allgemeines Verhalten bei Notfällen
7.2Erstversorgung von Verletzten
7.3Blutstillung und Wundversorgung
7.4Maßnahmen bei Schockzuständen und Wiederbelebung
7.5Versorgung von Knochenbrüchen
7.6Transport von Verletzten
7.7Verhalten bei Arbeitsunfällen
7.8Verbandtechniken
8Angewandte Physik und Biomechanik 20
8.1Einführung in die Grundlagen der Kinematik
8.2Einführung in die Grundlagen der Dynamik
8.3Einführung in die Grundlagen der Statik
9Sprache und Schrifttum 20
9.1Vortrag und Diskussion, Dokumentation
9.2Mündliche und schriftliche Berichterstattung
9.3Benutzung und Auswertung deutscher und fremdsprachlicher Fachliteratur
9.4Einführung in fachbezogene Terminologie
10Psychologie/Pädagogik/Soziologie60
10.1Psychologie
10.1.1Der Mensch in seiner psychosomatischen Einheit
10.1.2Der Therapeut im Prozeß der Patientenführung, Einführung in die Persönlichkeitspsychologie
10.1.3Psychologische Probleme spezieller Patientengruppen, insbesondere akut Erkrankter, chronisch
Kranker, Kranker mit infauster Prognose, Kinder, Psychische Besonderheiten Alterskranker und
Behinderter
10.1.4Einführung in die Gruppendynamik im Therapieprozeß
10.1.5Gesprächsführung, Supervision
10.2Pädagogik
10.2.1Grundlagen der Pädagogik
10.2.2Einführung in die Sonderpädagogik
10.3Soziologie
10.3.1Grundlagen der Soziologie
10.3.2Soziales Umfeld - Krankheitserleben
10.3.3Soziale Stellung - Einfluß auf die Krankheitsentwicklung und -bewältigung
11Prävention und Rehabilitation 20
11.1Grundlagen und Stellung der Prävention
11.2Gesundheitsgerechtes Verhalten und Gesundheitsförderung
11.3Grundlagen der Rehabilitation
11.4Einrichtungen der Rehabilitation und ihrer Fachkräfte
11.5Medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation
11.6Rehabilitationsplanung und -durchführung im interdisziplinären Team
12Bewegungserziehung30
12.1Grundformen der Bewegung mit und ohne Gerät
12.2Bewegungserfahrung in bezug auf Raum, Zeit und Dynamik
12.3Kombinationen von Grundformen der Bewegungserziehung aus Gymnastik und Sport
13Physikalisch-therapeutische Befundtechniken 60
13.1Einführung in die Befunderhebung
13.2Techniken der Befunderhebung
14Klassische Massagetherapie 300
14.1Geschichte und Grundlagen der Massagetherapie
14.2Technik und Wirkung der Griffe
14.3Wirkungen der klassischen Massagetherapie
14.4Sicht- und Tastbefund
14.5Klassische Massagetherapie in Verbindung mit anderen physikalisch-therapeutischen Verfahren
14.6Indikationen nach Krankheitsbildern, Kontraindikationen
14.7Behandlungsdauer, -intervalle und -intensität
15Reflexzonentherapie150
15.1Techniken und Wirkungen der Reflexzonentherapie
15.2Entstehung von Reflexzonen in Haut, Bindegewebe und Muskulatur und ihre Störungen
15.3Sicht- und Tastbefund
15.4Reflexzonentherapie in Verbindung mit anderen physikalisch-therapeutischen Verfahren
15.5Indikationen nach Krankheitsbildern, Kontraindikationen
15.6Behandlungsdauer, -intervalle und -intensität
16Sonderformen der Massagetherapie 200
16.1Grundlage der manuellen Lymphdrainage/Komplexe physikalische Entstauungstherapie
16.2Unterwasserdruckstrahlmassage
16.3Colon-, Periost- und Segmenttherapie
16.4Tiefenfriktion
16.5Sportmassage
16.6Fußreflexzonentherapie
16.7Apparative Massagetechniken, insbesondere Stäbchen, Saugwelle, Vibrationsgeräte
16.8Sonstige Massagetechniken
16.9Indikationen nach Krankheitsbildern, Kontraindikationen
16.10Behandlungsdauer, -intervalle und -intensität
16.11Sonderformen der Massagetherapie in Verbindung mit anderen physikalisch-therapeutischen
Verfahren
17Übungsbehandlung im Rahmen der Massage
und anderer physikalisch-therapeutischer Verfahren
150
17.1Aufgaben der Masseure und medizinischen Bademeister im Rahmen der Übungsbehandlung
17.2Grundlagen der Übungsbehandlung, Befundaufnahme
17.3Techniken und Wirkungen der passiven und aktiven Übungsbehandlung
17.4Indikationen nach Krankheitsbildern, Kontraindikationen
17.5Übungsbehandlung in Verbindung mit anderen physikalisch-therapeutischen Verfahren
18Elektro-, Licht- und Strahlentherapie 150
18.1Physikalische und physiologische Grundlagen der Elektro-, Licht- und Strahlentherapie
18.2Elektrotherapie
18.2.1Stromformen (Niederfrequenz, Mittelfrequenz, Hochfrequenz)
18.2.2Ultraschalltherapie
18.2.3Hydroelektrische Bäder
18.2.4Iontophorese
18.2.5Elektrodiagnostik
18.3Lichttherapie, UV-Bestrahlungen
18.4Strahlentherapie
18.5Indikationen nach Krankheitsbildern, Kontraindikationen
18.6Behandlungsdauer, -intervalle und -intensität
18.7Sicherheitsvorschriften für den Gebrauch elektromedizinischer Geräte
18.8Elektro-, Licht- und Strahlentherapie in Verbindung mit anderen physikalisch-therapeutischen
Verfahren
19Hydro-, Balneo-, Thermo- und Inhalationstherapie 150
19.1Physikalische und physiologische Grundlagen
19.2Hydrotherapeutische Anwendungen und ihre Wirkungen, insbesondere Kneippsche Verfahren
19.3Medizinische Bäder mit festen, flüssigen und gasförmigen medizinischen Zusätzen
19.4Spezielle Verfahren der Bäderheilkunde und ihre Wirkungen
19.5Wärmetherapie mit gestrahlter und geleiteter Wärme
19.6Wärmepackungen und Wärmekompressen
19.7Kryotherapie
19.8Indikationen nach Krankheitsbildern, Kontraindikationen
19.9Behandlungsdauer, -intervalle und -intensität
19.10Grundlagen der Kurort- und Klimatherapie
19.11Grundlagen der Inhalationstherapie
19.12Hydro-, Balneo-, Thermo- und Inhalationstherapie in Verbindung mit anderen physikalisch-
therapeutischen Verfahren
Zur Verteilung auf die Fächer 1 bis 19 100
Stundenzahl insgesamt 2.230


B Praktische Ausbildung für Masseure und medizinische Bademeister

Praktische Ausbildung in Krankenhäusern oder anderen geeigneten medizinischen Einrichtungen:  
1.Klassische Massagetherapie  
2.Reflexzonentherapie 
3.Sonderformen der Massagetherapie  
4.Übungsbehandlung im Rahmen der Massage und anderer physikalisch-therapeutischer Verfahren  
5.Elektro-, Licht- und Strahlentherapie  
6.Hydro-, Balneo-, Thermo- und Inhalationstherapie  
Mindeststunden 800




 

Zitierungen von Anlage 1 MB-APrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 MB-APrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MB-APrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 MB-APrV Ausbildung (vom 01.10.2023)
... zweijährige Lehrgang der Masseure und medizinischen Bademeister umfaßt den in der Anlage 1 aufgeführten theoretischen und praktischen Unterricht von 2.230 Stunden und die ... die Stundenzahlen entsprechend zu verringern, wobei sich der Unterricht auf alle Fächer der Anlage 1 erstrecken muß. (2) Im Unterricht muß den Schülern ... sich auf die für die praktische Ausbildung während des Lehrgangs genannten Bereiche ( Anlage 1 Teil B ). (5) Während der praktischen Tätigkeit nach Absatz 4 ist in allen ...
§ 16a MB-APrV Anerkennungsregelungen für Ausbildungsnachweise aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (vom 01.10.2023)
... an mindestens einem und höchstens sechs Patienten mit vorgegebener Diagnose aus den in Anlage 1 Teil B aufgeführten Therapiegebieten je eine Behandlung nach vorheriger Befunderhebung und ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung") für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe
G. v. 18.04.2016 BGBl. I S. 886
Artikel 26 EURLHuGBUG Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Masseure und medizinische Bademeister
... an mindestens einem und höchstens sechs Patienten mit vorgegebener Diagnose aus den in Anlage 1 Teil B aufgeführten Therapiegebieten je eine Behandlung nach vorheriger Befunderhebung und ...

Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes
V. v. 02.08.2013 BGBl. I S. 3005
Artikel 12 HeilBAV Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Masseure und medizinische Bademeister
... an mindestens einem und höchstens sechs Patienten mit vorgegebener Diagnose aus den in Anlage 1 Buchstabe B aufgeführten Therapiegebieten je eine Behandlung nach vorheriger Befunderhebung ...