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Artikel 1 - Verordnung zu dem Abkommen vom 11. Mai 2023 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Internationalen EU-LAK-Stiftung über den Sitz der Internationalen EU-LAK-Stiftung in der Freien und Hansestadt Hamburg (LAKStiftAbkV k.a.Abk.)
V. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 II Nr. 351
Inkrafttreten wird noch bekanntgegeben; FNA: 180-54-4 Durchführung völkerrechtlicher und zwischenstaatlicher Vereinbarungen
Inkrafttreten wird noch bekanntgegeben; FNA: 180-54-4 Durchführung völkerrechtlicher und zwischenstaatlicher Vereinbarungen
Artikel 1
Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert
Das in Berlin am 11. Mai 2023 unterzeichnete Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Internationalen EU-LAK-Stiftung über den Sitz der Internationalen EU-LAK-Stiftung wird hiermit in Kraft gesetzt und die in Teil 2 Kapitel 2 und 3 des Gaststaatgesetzes vorgesehenen Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen werden in dem aus dem Abkommen ersichtlichen Umfang gewährt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
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Zitierungen von Artikel 1 Verordnung zu dem Abkommen vom 11. Mai 2023 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Internationalen EU-LAK-Stiftung über den Sitz der Internationalen EU-LAK-Stiftung in der Freien und Hansestadt Hamburg
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 LAKStiftAbkV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LAKStiftAbkV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Anhang LAKStiftAbkV Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Internationalen EU-LAK-Stiftung über den Sitz der Internationalen EU-LAK-Stiftung
... 5 des Gaststaatgesetzes vom 30. November 2019 (BGBl. I S. 1929) verordnet die Bundesregierung:
Artikel 1
Das in Berlin am 11. Mai 2023 unterzeichnete Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik ... und Erleichterungen unberührt
lässt -
sind wie folgt übereingekommen:
Artikel 1
Begriffsbestimmungen
In diesem Abkommen haben die nach stehenden
Ausdrücke folgende ... and which concern privileges, immunities,
exemptions and facilities,
Have agreed as follows:
Article 1
Definitions
In this Agreement, the following terms shall have the following meanings:
...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/16219/a305813.htm