Tools:
Update via:
Änderung Artikel 2 Verordnung zu dem Abkommen vom 11. Mai 2023 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Internationalen EU-LAK-Stiftung über den Sitz der Internationalen EU-LAK-Stiftung in der Freien und Hansestadt Hamburg vom 16.12.2024
Ähnliche Seiten: Änderungshistorie der LAKStiftAbkVHervorhebungen: alter Text, neuer Text
Änderung verpasst?
Artikel 2 a.F. (alte Fassung) in der vor dem 16.12.2024 geltenden Fassung | Artikel 2 n.F. (neue Fassung) in der am 16.12.2024 geltenden Fassung durch B. v. 10.01.2025 BGBl. 2025 II Nr. 23 |
---|---|
(Textabschnitt unverändert) Artikel 2 | |
(1) Diese Verordnung tritt an dem Tag in Kraft, an dem das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Internationalen EU-LAK-Stiftung über den Sitz der Internationalen EU-LAK-Stiftung für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt. (2) Diese Verordnung tritt an dem Tag außer Kraft, an dem das Abkommen außer Kraft tritt. | |
(Text alte Fassung) (3) Der Tag des Inkrafttretens und der Tag des Außerkrafttretens sind im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben. | (Text neue Fassung) (3) Der Tag des Inkrafttretens und der Tag des Außerkrafttretens sind im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben. *) --- *) Anm. d. Red.: Gemäß Bekanntmachung vom 10. Januar 2025 (BGBl. 2025 II Nr. 23) sind das Abkommen und diese Verordnung am 16. Dezember 2024 in Kraft getreten. |
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/16219/al211054-0.htm