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Synopse aller Änderungen der Verordnung zu dem Abkommen vom 11. Mai 2023 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Internationalen EU-LAK-Stiftung über den Sitz der Internationalen EU-LAK-Stiftung in der Freien und Hansestadt Hamburg am 16.12.2024
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 16. Dezember 2024 durch Bekanntmachung der LAKStiftAbkVInkB geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der LAKStiftAbkV.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
Änderung verpasst?
a.F. (alte Fassung) in der vor dem 16.12.2024 geltenden Fassung | n.F. (neue Fassung) in der am 16.12.2024 geltenden Fassung durch B. v. 10.01.2025 BGBl. 2025 II Nr. 23 |
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(Textabschnitt unverändert) Artikel 2 | |
(1) Diese Verordnung tritt an dem Tag in Kraft, an dem das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Internationalen EU-LAK-Stiftung über den Sitz der Internationalen EU-LAK-Stiftung für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt. (2) Diese Verordnung tritt an dem Tag außer Kraft, an dem das Abkommen außer Kraft tritt. | |
(Text alte Fassung) (3) Der Tag des Inkrafttretens und der Tag des Außerkrafttretens sind im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben. | (Text neue Fassung) (3) Der Tag des Inkrafttretens und der Tag des Außerkrafttretens sind im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben. *) --- *) Anm. d. Red.: Gemäß Bekanntmachung vom 10. Januar 2025 (BGBl. 2025 II Nr. 23) sind das Abkommen und diese Verordnung am 16. Dezember 2024 in Kraft getreten. |
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