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§ 3 - Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO)
neugefasst durch B. v. 10.07.2008 BGBl. I S. 1229; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 07.12.2021 BGBl. I S. 5190
Geltung ab 01.04.1979; FNA: 96-1-8 Luftverkehr
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Geltung ab 01.04.1979; FNA: 96-1-8 Luftverkehr
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§ 3 Zulassungsvoraussetzungen
(1) Der Antrag auf Musterzulassung von Luftfahrtgerät nach § 1 Abs. 1 muss enthalten
- 1.
- den Namen, Wohnsitz oder Sitz des Antragstellers und, falls der Hersteller ein anderer ist, auch dessen Namen, Wohnsitz oder Sitz,
- 2.
- eine Übersichtszeichnung und die grundsätzlichen Gestaltungsmerkmale, einschließlich der vorgeschlagenen Betriebseigenschaften und Betriebsgrenzen.
(2) Für das Muster sind die Nachweise zu erbringen, dass
- 1.
- die Anforderungen der Verkehrssicherheit (Lufttüchtigkeit) nach der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät erfüllt sind,
- 2.
- die technische Ausrüstung eines motorgetriebenen Luftfahrzeugs so gestaltet ist, dass die durch seinen Betrieb entstehenden Lärm- und die Abgasemissionen das nach dem jeweiligen Stand der Technik unvermeidbare Maß nicht übersteigen.
(3) Das Luftfahrt-Bundesamt gibt die dem Absatz 2 Nr. 2 entsprechenden Lärm- und Abgasemissionsgrenzwerte nach Anhörung der Luftfahrtindustrie in den Nachrichten für Luftfahrer bekannt.
Text in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung B. v. 10. Juli 2008 BGBl. I S. 1229 m.W.v. 12. Juli 2008
Frühere Fassungen von § 3 LuftVZO
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 12.07.2008 (18.07.2008) | Bekanntmachung der Neufassung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung vom 10.07.2008 BGBl. I S. 1229 |
aktuell vorher | 23.11.2006 | Artikel 2 Zweite Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über Anforderungen an den Betrieb der Luftfahrzeuge vom 17.11.2006 BGBl. I S. 2644 |
aktuell | vor 23.11.2006 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 3 LuftVZO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 LuftVZO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LuftVZO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 LuftVZO Änderung der Musterzulassung
... Erteilung einer Ergänzung zur Musterzulassung zugelassen. Die Vorschriften der §§ 3 bis 4 sind entsprechend ...
§ 9 LuftVZO Verkehrszulassung, Rücknahme und Widerruf (vom 01.03.2013)
... Verkehrszulassung nach Absatz 1 Satz 1 ein Lärmzeugnis, wenn die Einhaltung der nach § 3 Absatz 3 bekannt gegebenen Geräuschgrenzwerte durch Übereinstimmung des Luftfahrzeugs ...
Zitat in folgenden Normen
Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV)
V. v. 14.02.1984 BGBl. I S. 346; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 09.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 251
Anlage LuftKostV (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis (vom 26.07.2024)
... Änderung eines Lärmzeugnisses ohne Änderung der Musterzulas- sung ( § 3 Absatz 2 , § 9 Absatz 4 LuftVZO, § 4 Absatz 4 Landeplatz- LärmschutzV) je angefangene ...
Sechste Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
V. v. 19.08.2010 BGBl. I S. 1224
Anhang 6. LuftKostVÄndV zu Artikel 1 Nummer 6
... eines Lärmzeugnisses ohne Änderung der Musterzulassung (§ 3 Abs. 2, § 9 Abs. 4 LuftVZO, § 4 Abs. 4 Landeplatz-LärmschutzV) je angefangene ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über die Prüfung, die Zulassung und den Betrieb von Luftfahrtgerät, über das Luftfahrtpersonal und die Kosten der Luftfahrtverwaltung
V. v. 15.02.2013 BGBl. I S. 293
Artikel 2 LuftGerPVEV Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
... Verkehrszulassung nach Absatz 1 Satz 1 ein Lärmzeugnis, wenn die Einhaltung der nach § 3 Absatz 3 bekannt gegebenen Geräuschgrenzwerte durch Übereinstimmung des Luftfahrzeugs ...
Artikel 5 LuftGerPVEV Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
... eines Lärmzeugnisses ohne Änderung der Musterzulas- sung (§ 3 Absatz 2, § 9 Absatz 4 LuftVZO, § 4 Absatz 4 Landeplatz- LärmschutzV) je ...
Zweite Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über Anforderungen an den Betrieb der Luftfahrzeuge
V. v. 17.11.2006 BGBl. I S. 2644
Artikel 2 2. LuftfrAnfBetrLuftfÄndV Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
... in das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland 94 bis 100a". 2. In § 3 Abs. 2 Nr. 2 wird das Wort „des" durch die Wörter „eines ... Verkehrszulassung nach Absatz 1 Satz 1 ein Lärmzeugnis, wenn die Einhaltung der nach § 3 Abs. 3 bekannt gegebenen Geräuschgrenzwerte durch Übereinstimmung des Luftfahrzeugs mit ... alle übrigen Propellerflugzeuge, Motorsegler und Drehflügler gelten die nach § 3 Abs. 3 bekannt gegebenen Geräuschgrenzwerte." 4. In § 12 Abs. 3 wird die ...
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