§ 48c (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Anpassung luftrechtlicher Bestimmungen in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt an die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates
V. v. 17.12.2014 BGBl. I S. 2237
Artikel 1 LuftPersAnpEUV Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung ... Anlage 2 Zu berücksichtigende Informationen gemäß § 48c ". 2. Der Zweite Abschnitt wird aufgehoben. 3. § 40 wird wie folgt ... und den Sprechfunkverkehr aufzuzeichnen." 5. In § 48c Absatz 1 und 2 wird jeweils die Angabe „Anlage 5" durch die Angabe „Anlage ... 8. Die Anlagen 2 bis 4 werden aufgehoben. 9. Die Anlage 5 wird Anlage 2 (zu § 48c ...
Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie
V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 411
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