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§ 102a - Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO)

neugefasst durch B. v. 10.07.2008 BGBl. I S. 1229; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 07.12.2021 BGBl. I S. 5190
Geltung ab 01.04.1979; FNA: 96-1-8 Luftverkehr
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§ 102a Anzeigepflicht



Der Versicherer und der Versicherungspflichtige haben jede Unterbrechung des Versicherungsschutzes, jede Beendigung des Versicherungsverhältnisses und jede Erschöpfung der Deckungssumme der für die Verkehrszulassung zuständigen Stelle (§ 7) unverzüglich anzuzeigen, soweit dies ein Luftfahrzeug betrifft, das einer Verkehrszulassung nach § 6 bedarf.

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Zitierungen von § 102a LuftVZO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 102a LuftVZO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LuftVZO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 LuftVZO Verkehrszulassung, Rücknahme und Widerruf (vom 01.03.2013)
... nachträglich nicht nur vorübergehend entfallen sind oder eine Anzeige nach § 102a eingeht. Ruht die Haftpflichtversicherung ein Jahr oder weniger, ist die Zulassung erst ...
§ 12 LuftVZO Vorläufige Verkehrszulassung (vom 01.03.2013)
... nachträglich nicht nur vorübergehend entfallen sind oder eine Anzeige nach § 102a eingeht. (4) § 9 Absatz 3 sowie § 11 sind sinngemäß ...
§ 108 LuftVZO Ordnungswidrigkeiten (vom 01.10.2017)
... Flugplatz landet; 14. als Versicherer oder Versicherungspflichtiger entgegen § 102a eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet oder ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über die Prüfung, die Zulassung und den Betrieb von Luftfahrtgerät, über das Luftfahrtpersonal und die Kosten der Luftfahrtverwaltung
V. v. 15.02.2013 BGBl. I S. 293
Artikel 2 LuftGerPVEV Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
... nachträglich nicht nur vorübergehend entfallen sind oder eine Anzeige nach § 102a eingeht. Ruht die Haftpflichtversicherung ein Jahr oder weniger, ist die Zulassung erst dann zu ... nachträglich nicht nur vorübergehend entfallen sind oder eine Anzeige nach § 102a eingeht. (4) § 9 Absatz 3 sowie § 11 sind sinngemäß ...

Zweite Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über Anforderungen an den Betrieb der Luftfahrzeuge
V. v. 17.11.2006 BGBl. I S. 2644
Artikel 2 2. LuftfrAnfBetrLuftfÄndV Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
... nachträglich nicht nur vorübergehend entfallen sind oder eine Anzeige nach § 102a eingeht. (3) Ist die Zulassung zurückgenommen oder widerrufen worden, so hat die ...