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Synopse aller Änderungen des ERP-WiPlanErV am 26.02.2025

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 26. Februar 2025 durch Eingangsformel des ERPWiPlanG 2025 geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des ERP-WiPlanErV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

ERP-WiPlanErV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 26.02.2025 geltenden Fassung
ERP-WiPlanErV n.F. (neue Fassung)
in der am 26.02.2025 geltenden Fassung
durch G. v. 21.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 53
(Textabschnitt unverändert)

§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(Text alte Fassung)

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt am Tag der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2025, frühestens jedoch am 31. Dezember 2024, außer Kraft.

(Text neue Fassung)

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt am Tag der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2025, frühestens jedoch am 31. Dezember 2024, außer Kraft. *)


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*) Anm. d. Red.: Das ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2025 vom 21. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 53) wurde am 25. Februar 2025 verkündet.



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