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Bekanntmachung über das Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Fünften Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (5. BinSchStrOAbweichV-Bek k.a.Abk.)

B. v. 11.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 282; Geltung ab 01.09.2024
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Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 1. September 2024 5. BinSchStrOAbweichV § 4

Die Fünfte Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung vom 15. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 98) ist nach ihrem § 4 Absatz 1 am 1. September 2024 in Kraft getreten und tritt nach ihrem § 4 Absatz 2 mit Ablauf des 31. August 2027 außer Kraft.


Schlussformel



Der Leiter der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Eric Oehlmann

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