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Inhalt 5. BinSchStrOAbweichV-Bek
Änderungsalarm
Bekanntmachung über das Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Fünften Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (5. BinSchStrOAbweichV-Bek
k.a.Abk.
)
B. v. 11.09.2024
BGBl. 2024 I Nr. 282
; Geltung ab 01.09.2024
1 Änderung
|
wird in 1 Vorschrift zitiert
Bekanntmachung
Schlussformel
Bekanntmachung
Bekanntmachung ändert mWv. 1. September 2024
5. BinSchStrOAbweichV
§ 4
Die
Fünfte Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
vom
15. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 98
) ist nach ihrem
§ 4 Absatz 1
am 1. September 2024 in Kraft getreten und tritt nach ihrem
§ 4 Absatz 2
mit Ablauf des 31. August 2027 außer Kraft.
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Schlussformel
Der Leiter der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
Eric Oehlmann
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