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Zitierungen von § 20 BAProITFPrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 20 BAProITFPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BAProITFPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 BAProITFPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
... bestimmt sich nach den Anforderungen der in § 3 in Verbindung mit den §§ 8 bis 22 genannten Prüfungsbereiche. (5) Die erfolgreich abgelegte Prüfung ...
§ 19 BAProITFPrV Form und Ablauf der Prüfung
... nach § 3 Nummer 1 gliedert sich in 1. eine schriftliche Prüfung nach § 20 und 2. eine mündliche Prüfung nach § 21. (2) Die Prüfung ...
§ 27 BAProITFPrV Mündliche Ergänzungsprüfung
... Prüfungsleistungen im Prüfungsteil „Fachliche Spezialisierung" nach § 20 Absatz 2 mit weniger als 50 Punkten bewertet wurde. (2) Eine mündliche ... 30 Punkten bewertet wurde oder 2. mehr als eine schriftliche Prüfungsleistung nach § 20 Absatz 2 , § 22 Absatz 2 oder § 23 Absatz 2 mit weniger als 50 Punkten bewertet wurde.  ...
§ 28 BAProITFPrV Bewertung der Prüfungsleistungen
... in der schriftlichen Prüfung jeweils die beiden schriftlichen Prüfungsleistungen nach § 20 Absatz 2 und 2. in der mündlichen Prüfung jeweils a) die Präsentation ...
Anlage 2 BAProITFPrV (zu § 31) Zeugnisinhalte
... „Fachliche Spezialisierung" erbrachten Prüfungsleistungen nach den §§ 20 und 21, 7. Bewertungen der im Prüfungsteil „IT-spezifische ...
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