Zitierungen von Artikel 1 Gesetz zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 ViVaJuRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ViVaJuRG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Artikel 12 BEG IV Änderung der Bundesnotarordnung
... Teil III, Gliederungsnummer 303-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel vom Gesetzes des 1 22. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 320 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Dem § 20 Absatz 3 wird ...


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