Zitierungen von Artikel 34 JStG 2024

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 34 JStG 2024 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in JStG 2024 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)
neugefasst durch B. v. 27.02.1997 BGBl. I S. 378; zuletzt geändert durch Artikel 34 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
§ 37 ErbStG Anwendung des Gesetzes (vom 06.12.2024)
... 1 Nummer 4, § 13d Absatz 3, § 19a Absatz 3 und § 28 Absatz 3 in der Fassung des Artikels 34 des Gesetzes vom 2. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387 ) ist auf Erwerbe anzuwenden, für die die Steuer nach dem 31. Dezember 2024 entsteht.  ...


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