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Artikel 1 - Zehntes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes (10. RegGÄndG k.a.Abk.)
Artikel 1
Das Regionalisierungsgesetz vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2395), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. April 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 107) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 9 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 Satz 3 und 4 wird aufgehoben.
- b)
- Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 2 werden die Wörter „zur Hälfte" gestrichen.
- bb)
- Satz 3 wird durch die folgenden Sätze ersetzt:
„Die Länder beteiligen sich mindestens in gleicher Höhe. Für den Zeitraum vom 1. Mai 2023 bis 31. Dezember 2025 werden die tatsächlich entstandenen finanziellen Nachteile nach den Regelungen des Absatzes 7 ausgeglichen."
- c)
- In Absatz 5 Satz 1 werden die Wörter „je Kalenderjahr" gestrichen.
- d)
- Absatz 7 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„Nach Vorlage der endgültigen Daten gemäß Anlage 8 für die Kalenderjahre 2023, 2024 und 2025 ist nachzuweisen, auf welche Höhe sich der tatsächlich erforderliche Betrag beläuft, um die finanziellen Nachteile im Sinne des Absatzes 2 Satz 2 und 3, die im Zeitraum vom 1. Mai 2023 bis 31. Dezember 2025 entstanden sind, auszugleichen und wie sich dieser auf die einzelnen Länder verteilt." - e)
- Absatz 8 wird aufgehoben.
- f)
- Absatz 9 wird Absatz 8.
- 2.
- Anlage 8 wird wie folgt gefasst:
„Anlage 8 (zu § 9 Absatz 6) Nachweis über die Verwendung der zusätzlichen Regionalisierungsmittel nach § 9 Absatz 3
Nachweis über die Verwendung der zusätzlichen Regionalisierungsmittel | |||||||
für das Bundesland: | im Jahr: zum Stichtag 30. Juni des Folgejahres | ||||||
Bereich | Landes- haushalt (Kapitel/Titel) | Verwendungszweck | Betrag (in EUR) | Betrag Vorjahr (in EUR) | Summe (in EUR) | ||
1 | 1.1 | Verfügbare Mittel | Zuweisung nach § 9 RegG | | |||
1.2 | Minderung/Aufstockung aufgrund Länderausgleich | | |||||
1.3 | Landesmittel | | |||||
1.4 | verfügbare Mittel gesamt (Summe 1.1 bis 1.3) | | |||||
2 | 2.1 | Ausgleich von finanziellen Nachteilen im öffentlichen Personennahverkehr | Hochgerechnete Fahrgeld- einnahmen (Soll-Wert) | | |||
2.2 | Ist-Einnahmen | | |||||
2.3 | finanzielle Nachteile aufgrund des Rückgangs von Fahrgeld- einnahmen durch das Deutsch- landticket (Differenz aus 2.1 und 2.2) | | |||||
2.4 | finanzielle Nachteile im Zusammenhang mit allge- meinen Vorschriften durch das Deutschlandticket | | |||||
2.5 | finanzielle Nachteile aufgrund von Minderungen der Erstat- tungsleistung nach SGB IX durch das Deutschlandticket | | |||||
2.6 | finanzielle Nachteile aufgrund der Gewährung von Um- stellungspauschalen bzw. anteiliger Deckung von Vertriebsmehrkosten | | |||||
2.7 | finanzielle Nachteile aufgrund der Erstattung von Mehrkosten der Einführung | | |||||
2.8 | abzgl. ersparter Aufwendungen | | |||||
2.9 | Gesamtsumme (2.3 bis 2.8) | | |||||
3 | Differenz verfügbare Mittel/Ausgaben | (Differenz aus 1.4 und 2.9) | |
- Zu den einzelnen Punkten werden geeignete inhaltliche Erläuterungen sowie Hinweise zur Validität (z. B. endgültige Testierung) beigefügt. Die Vorjahreswerte sind zu aktualisieren."
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/16830/a321076.htm