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Artikel 1 - Zehntes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes (10. RegGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 1. Januar 2024 RegG § 9, Anlage 8

Das Regionalisierungsgesetz vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2395), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. April 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 107) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 9 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 Satz 3 und 4 wird aufgehoben.

b)
Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 2 werden die Wörter „zur Hälfte" gestrichen.

bb)
Satz 3 wird durch die folgenden Sätze ersetzt:

„Die Länder beteiligen sich mindestens in gleicher Höhe. Für den Zeitraum vom 1. Mai 2023 bis 31. Dezember 2025 werden die tatsächlich entstandenen finanziellen Nachteile nach den Regelungen des Absatzes 7 ausgeglichen."

c)
In Absatz 5 Satz 1 werden die Wörter „je Kalenderjahr" gestrichen.

d)
Absatz 7 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

„Nach Vorlage der endgültigen Daten gemäß Anlage 8 für die Kalenderjahre 2023, 2024 und 2025 ist nachzuweisen, auf welche Höhe sich der tatsächlich erforderliche Betrag beläuft, um die finanziellen Nachteile im Sinne des Absatzes 2 Satz 2 und 3, die im Zeitraum vom 1. Mai 2023 bis 31. Dezember 2025 entstanden sind, auszugleichen und wie sich dieser auf die einzelnen Länder verteilt."

e)
Absatz 8 wird aufgehoben.

f)
Absatz 9 wird Absatz 8.

2.
Anlage 8 wird wie folgt gefasst:

Anlage 8 (zu § 9 Absatz 6) Nachweis über die Verwendung der zusätzlichen Regionalisierungsmittel nach § 9 Absatz 3

Nachweis über die Verwendung der zusätzlichen Regionalisierungsmittel
für das Bundesland: im Jahr:
zum Stichtag 30. Juni des Folgejahres
  BereichLandes-
haushalt
(Kapitel/Titel)
VerwendungszweckBetrag
(in EUR)
Betrag
Vorjahr
(in EUR)
Summe
(in EUR)
1 1.1Verfügbare Mittel  Zuweisung nach § 9 RegG    
1.2 Minderung/Aufstockung
aufgrund Länderausgleich
   
1.3 Landesmittel   
1.4 verfügbare Mittel gesamt
(Summe 1.1 bis 1.3)
   
2 2.1Ausgleich von
finanziellen Nachteilen
im öffentlichen
Personennahverkehr
 Hochgerechnete Fahrgeld-
einnahmen (Soll-Wert)
   
2.2 Ist-Einnahmen   
2.3 finanzielle Nachteile aufgrund
des Rückgangs von Fahrgeld-
einnahmen durch das Deutsch-
landticket (Differenz aus 2.1
und 2.2)
   
2.4 finanzielle Nachteile im
Zusammenhang mit allge-
meinen Vorschriften durch das
Deutschlandticket
   
2.5 finanzielle Nachteile aufgrund
von Minderungen der Erstat-
tungsleistung nach SGB IX
durch das Deutschlandticket
   
2.6 finanzielle Nachteile aufgrund
der Gewährung von Um-
stellungspauschalen bzw.
anteiliger Deckung von
Vertriebsmehrkosten
   
2.7 finanzielle Nachteile aufgrund
der Erstattung von Mehrkosten
der Einführung
   
2.8 abzgl. ersparter Aufwendungen    
2.9 Gesamtsumme (2.3 bis 2.8)    
3 Differenz verfügbare
Mittel/Ausgaben
 (Differenz aus 1.4 und 2.9)    


 
Zu den einzelnen Punkten werden geeignete inhaltliche Erläuterungen sowie Hinweise zur Validität (z. B. endgültige Testierung) beigefügt. Die Vorjahreswerte sind zu aktualisieren."