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Artikel 3 - Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (GewHGEG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 28. Februar 2025 SGB VIII § 10

Dem § 10 des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 21. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 361) geändert worden ist, wird folgender Absatz 7 angefügt:

 
„(7) Die Leistungen nach diesem Buch gehen den Leistungen aus dem Gewalthilfegesetz vom 24. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 57) vor."



 

Zitierungen von Artikel 3 Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 GewHGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GewHGEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
G. v. 03.04.2025 BGBl. 2025 I Nr. 107
Artikel 2 UBSKMGEG Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
... - in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 24. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 57 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In der ...