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§ 9 - Frühförderungsverordnung (FrühV)
V. v. 24.06.2003 BGBl. I S. 998; zuletzt geändert durch Artikel 23 G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3234
Geltung ab 01.07.2003; FNA: 860-9-1-1 Sozialgesetzbuch
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Geltung ab 01.07.2003; FNA: 860-9-1-1 Sozialgesetzbuch
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§ 9 Teilung der Kosten der Komplexleistung
Die Übernahme oder Teilung der Kosten zwischen den beteiligten Rehabilitationsträgern für die nach den §§ 5, 6 und 6a zu erbringenden Leistungen werden nach § 46 Absatz 5 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch geregelt.
Text in der Fassung des Artikels 23 Bundesteilhabegesetz (BTHG) G. v. 23. Dezember 2016 BGBl. I S. 3234; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1387 m.W.v. 1. Januar 2018
Frühere Fassungen von § 9 FrühV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2018 | Artikel 23 Bundesteilhabegesetz (BTHG) vom 23.12.2016 BGBl. I S. 3234 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 9 FrühV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 FrühV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FrühV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Bundesteilhabegesetz (BTHG)
G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3234; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1387
Artikel 23 BTHG Änderung der Frühförderungsverordnung
... Förder-, Behandlungs- und Beratungsspektrum" eingefügt. 10. § 9 wird wie folgt gefasst: „§ 9 Teilung der Kosten der Komplexleistung ... eingefügt. 10. § 9 wird wie folgt gefasst: „ § 9 Teilung der Kosten der Komplexleistung Die Übernahme oder Teilung der Kosten ...
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