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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.06.2009 aufgehoben
§ 4 - Verordnung über EG-Normen für Obst und Gemüse (ObstQNormV k.a.Abk.)
V. v. 09.10.1971 BGBl. I S. 1637; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 10.06.2009 BGBl. I S. 1269
Geltung ab 20.01.1972; FNA: 7849-2-2-1 Handelsklassen, Qualitätsnormen
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Geltung ab 20.01.1972; FNA: 7849-2-2-1 Handelsklassen, Qualitätsnormen
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§ 4 Konformitätskontrolle
(1) Vor jeder Einfuhr von Erzeugnissen aus Drittländern und jeder Ausfuhr von Erzeugnissen nach Drittländern ist in den in § 6 genannten Fällen von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, in allen anderen Fällen von der nach Landesrecht zuständigen Stelle, eine Konformitätskontrolle im Sinne des Artikels 7 der Verordnung (EG) Nr. 1580/2007 der Kommission vom 21. Dezember 2007 mit Durchführungsbestimmungen zu den Verordnungen (EG) Nr. 2200/96, (EG) Nr. 2201/96 und (EG) Nr. 1182/2007 des Rates im Sektor Obst und Gemüse (ABl. EU Nr. L 350 S. 1), in der jeweils geltenden Fassung durchführen zu lassen.
(2) Im Falle der Ausfuhr meldet der Händler im Sinne des Artikels 9 Abs. 1 Unterabs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1580/2007 die nach Absatz 1 erforderliche Kontrolle des betroffenen Erzeugnisses mindestens 24 Stunden im Voraus bei der zuständigen Kontrollstelle an.
Text in der Fassung des Artikels 1 Siebente Verordnung zur Änderung der Verordnung über EG-Normen für Obst und Gemüse V. v. 20. Mai 2008 BGBl. I S. 908 m.W.v. 31. Mai 2008
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Frühere Fassungen von § 4 Verordnung über EG-Normen für Obst und Gemüse
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 31.05.2008 | Artikel 1 Siebente Verordnung zur Änderung der Verordnung über EG-Normen für Obst und Gemüse vom 20.05.2008 BGBl. I S. 908 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 4 Verordnung über EG-Normen für Obst und Gemüse
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 ObstQNormV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ObstQNormV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 7 ObstQNormV Ordnungswidrigkeiten (vom 31.05.2008)
... 2. entgegen § 2 für ein Erzeugnis wirbt, 3. entgegen § 4 Abs. 1 eine Konformitätskontrolle nicht oder nicht rechtzeitig durchführen ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Siebente Verordnung zur Änderung der Verordnung über EG-Normen für Obst und Gemüse
V. v. 20.05.2008 BGBl. I S. 908
Artikel 1 7. ObstQNormVÄndV
... der Verordnung (EG) Nr. 2202/96 (ABl. EU Nr. L 273 S. 1)" ersetzt. 2. § 4 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Angabe Artikels 1 der ...
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