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Anlage 3 - Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Logopäden (LogAPrO)
V. v. 01.10.1980 BGBl. I S. 1892; zuletzt geändert durch Artikel 6 V. v. 07.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 148
Geltung ab 11.10.1980; FNA: 2124-13-1 Hebammen und Heilhilfsberufe
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Geltung ab 11.10.1980; FNA: 2124-13-1 Hebammen und Heilhilfsberufe
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Anlage 3 (zu § 1 Abs. 2) Bescheinigung über die Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen
Anlage 3 wird in 1 Vorschrift zitiert
(siehe BGBl. I 1980 S. 1898)
Zitierungen von Anlage 3 LogAPrO
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 LogAPrO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LogAPrO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 LogAPrO Ausbildung (vom 01.10.2023)
... Absatz 1 vorgeschriebenen Ausbildungsveranstaltungen durch eine Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 3 ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/1745/a25036.htm