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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 03.03.2015 aufgehoben
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§ 8 - InVeKoS-Verordnung (InVeKoSV)
Artikel 1 V. v. 03.12.2004 BGBl. I S. 3194; aufgehoben durch Artikel 5 V. v. 24.02.2015 BGBl. I S. 166
Geltung ab 10.12.2004; FNA: 7847-28-1 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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Geltung ab 10.12.2004; FNA: 7847-28-1 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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§ 8 Mindestgröße einer landwirtschaftlichen Parzelle
(1) Die Mindestgröße einer landwirtschaftlichen Parzelle, für die ein Antrag gestellt werden kann, beträgt 0,3 Hektar.
(2) Abweichend von Absatz 1 können die Landesregierungen durch Rechtsverordnung eine kleinere Mindestgröße festlegen, soweit dies erforderlich ist, um besonderen regionalen Gegebenheiten Rechnung zu tragen.
Text in der Fassung des Artikels 2 Zweite Verordnung zur Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung und der InVeKoS-Verordnung V. v. 7. Mai 2010 eBAnz AT51 2010 V1 m.W.v. 11. Mai 2010
Frühere Fassungen von § 8 InVeKoSV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 11.05.2010 | Artikel 2 Zweite Verordnung zur Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung und der InVeKoS-Verordnung vom 07.05.2010 eBAnz AT51 2010 V1 |
aktuell vorher | 01.01.2006 | Artikel 1 Verordnung zur Änderung der InVeKoS-Verordnung und der Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung vom 23.12.2005 BGBl. I S. 3720 |
aktuell | vor 01.01.2006 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 8 InVeKoSV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 InVeKoSV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
InVeKoSV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung, der InVeKoS-Verordnung und der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung
V. v. 04.04.2007 BGBl. I S. 489
Artikel 2 BetrPrämDurchfVuaÄndV Änderung der InVeKoS-Verordnung
... sind." b) Die Sätze 4 und 5 werden gestrichen. 4. Nach § 8 wird folgender § 8a eingefügt: „§ 8a Landschaftselemente ...
Verordnung zur Änderung der InVeKoS-Verordnung und der Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung
V. v. 23.12.2005 BGBl. I S. 3720
Artikel 1 InVeKoSVÄndV Änderung der InVeKoS-Verordnung
... zwei Dezimalstellen kaufmännisch gerundet, anzugeben." 6. § 8 Abs. 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Abweichend von Absatz 1 können die ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung und der InVeKoS-Verordnung
V. v. 07.05.2010 eBAnz AT51 2010 V1
Artikel 2 2. BetrPrämDurchfVuaÄndV Änderung der InVeKoS-Verordnung
... Wort „Stellen" durch das Wort „Landesstellen" ersetzt. 10. § 8 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Wörter „, sie ...
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