Artikel 2 SoldErnAnO Vorbehaltene Ernennungen und Entlassungen ... soweit es sich um frühere Soldatinnen und frühere Soldaten handelt und sich aus Artikel 11 nichts anderes ergibt, 2. die Ernennung und Entlassung der Offiziere, ... soweit es sich um frühere Soldatinnen und frühere Soldaten handelt und sich aus Artikel 11 nichts anderes ergibt, 3. die Beförderung der Anwärterinnen und ...