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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2018 aufgehoben
§ 6 - Gesetz über die Errichtung der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (BranntwMonVwG k.a.Abk.)
G. v. 08.08.1951 BGBl. I S. 491; aufgehoben durch § 7 G. v. 08.08.1951 BGBl. I S. 491 iVm BGBl. 2017 I S. 420
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 602-1 Zollverwaltung
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Geltung ab 01.01.1964; FNA: 602-1 Zollverwaltung
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§ 6
Die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein ist mit Ablauf des 31. Dezember 2018 aufgelöst.
Text in der Fassung des Artikels 1 Branntweinmonopolverwaltung-Auflösungsgesetz (BfBAG) G. v. 10. März 2017 BGBl. I S. 420 m.W.v. 16. März 2017
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Frühere Fassungen von § 6 Gesetz über die Errichtung der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 16.03.2017 | Artikel 1 Branntweinmonopolverwaltung-Auflösungsgesetz (BfBAG) vom 10.03.2017 BGBl. I S. 420 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 6 Gesetz über die Errichtung der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 BranntwMonVwG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BranntwMonVwG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Branntweinmonopolverwaltung-Auflösungsgesetz (BfBAG)
G. v. 10.03.2017 BGBl. I S. 420
Artikel 1 BfBAG Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein
... § 6 des Gesetzes über die Errichtung der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 602-1, veröffentlichten bereinigten ... Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1864) geändert worden ist, wird durch die folgenden §§ 6 und 7 ersetzt: „§ 6 Die Bundesmonopolverwaltung für ... worden ist, wird durch die folgenden §§ 6 und 7 ersetzt: „ § 6 Die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein ist mit Ablauf des 31. Dezember 2018 ...
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