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Zitierungen von § 6 Gesetz über die Errichtung der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 BranntwMonVwG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BranntwMonVwG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Branntweinmonopolverwaltung-Auflösungsgesetz (BfBAG)
G. v. 10.03.2017 BGBl. I S. 420
Artikel 1 BfBAG Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein
... § 6 des Gesetzes über die Errichtung der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 602-1, veröffentlichten bereinigten ... Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1864) geändert worden ist, wird durch die folgenden §§ 6 und 7 ersetzt: „§ 6 Die Bundesmonopolverwaltung für ... worden ist, wird durch die folgenden §§ 6 und 7 ersetzt: „ § 6 Die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein ist mit Ablauf des 31. Dezember 2018 ...
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