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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.03.2013 aufgehoben
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Anlage Nr. 168 - 173 - Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)
V. v. 13.11.2001 BGBl. I S. 3033; aufgehoben durch § 5 V. v. 14.03.2013 BGBl. I S. 498
Geltung ab 01.01.2002; FNA: 9231-1-12 Allgemeines Straßenverkehrsrecht
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Geltung ab 01.01.2002; FNA: 9231-1-12 Allgemeines Straßenverkehrsrecht
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Anlage Nr. 168 - 173 (zu § 1 Abs. 1) Verstöße gegen Regeln der FeV
Anlage Nr. 168 - 173 hat 2 frühere Fassungen
Lfd. Nr. | Tatbestand | FeV | Regelsatz in Euro (€). Fahrverbot in Monaten |
b) Fahrerlaubnis-Verordnung Mitführen und Aushändigen von Führerscheinen und Bescheinigungen | |||
168 | Führerschein oder Bescheinigung oder die Übersetzung des ausländischen Führerscheins nicht mitgeführt | § 75 Nr. 4 i.V.m. den dort genannten Vorschriften | 10 € |
168a | Führerscheinverlust nicht unverzüglich angezeigt und sich kein Ersatzdokument ausstellen lassen | § 75 Nr. 4 | 10 EUR |
Einschränkung der Fahrerlaubnis | |||
169 | Einer vollziehbaren Auflage nicht nachgekommen | § 10 Abs. 2 Satz 4 § 23 Abs. 2 Satz 1 § 28 Abs. 1 Satz 2 § 46 Abs. 2 § 74 Abs. 3 § 75 Nr. 9, 14, 15 | 25 € |
Ablieferung und Vorlage des Führerscheins | |||
170 | Einer Pflicht zur Ablieferung oder zur Vorlage eines Führerscheins nicht oder nicht rechtzeitig nachgekommen | § 75 Nr. 10 i.V.m. den dort genannten Vorschriften | 25 € |
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung | |||
171 | Ohne erforderliche Fahrerlaubnis zur Fahrgast- beförderung einen oder mehrere Fahrgäste in einem in § 48 Abs. 1 FeV genannten Fahrzeug befördert | § 48 Abs. 1 § 75 Nr. 12 | 75 € |
172 | Als Halter die Fahrgastbeförderung in einem in § 48 Abs. 1 FeV genannten Fahrzeug angeordnet oder zugelassen, obwohl der Fahrzeugführer die erforderliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nicht besaß | § 48 Abs. 8 § 75 Nr. 12 | 75 € |
Ortskenntnisse bei Fahrgastbeförderung | |||
173 | Als Halter die Fahrgastbeförderung in einem in § 48 Abs. 1 i.V.m. § 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV genannten Fahrzeug angeordnet oder zugelassen, obwohl der Fahrzeugführer die erforderlichen Ortskenntnisse nicht nachgewiesen hat | § 48 Abs. 8 § 75 Nr. 12 | 35 € |
Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung V. v. 5. Januar 2009 BGBl. I S. 9 m.W.v. 1. Februar 2009
Frühere Fassungen von Anlage Nr. 168 - 173 BKatV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.02.2009 | Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung vom 05.01.2009 BGBl. I S. 9 |
aktuell vorher | 30.10.2008 | Artikel 4 Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18.07.2008 BGBl. I S. 1338 |
aktuell | vor 30.10.2008 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
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