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Anlage 2 - Kraftstoff-Lieferbeschränkungs-Verordnung (KraftstoffLBV)

V. v. 26.04.1982 BGBl. I S. 520; zuletzt geändert durch Artikel 29 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 236
Geltung ab 01.05.1982; FNA: 754-3-2 Energieversorgung
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Anlage 2


Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

(BGBl. I 1982 S. 529 - 533)



 

Zitierungen von Anlage 2 KraftstoffLBV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 KraftstoffLBV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KraftstoffLBV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8 KraftstoffLBV Anträge von Gewerbetreibenden, Landwirten, freiberuflich Tätigen sowie für sonstigen beruflichen Bedarf
... Tätigkeiten erforderlichen Kraftstoffbedarf auf Vordrucken nach dem Muster der Anlage 2 zu beantragen. Sie haben die Vordrucke auch zu verwenden, wenn sie Bezugscheine für Fahrten ...