Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 25.07.2012 aufgehoben
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§ 5 - Kostenverordnung für Amtshandlungen des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSHKostV)

V. v. 20.12.2001 BGBl. I S. 4081; aufgehoben durch § 5 V. v. 20.07.2012 BGBl. I S. 1642
Geltung ab 01.01.2002; FNA: 9510-26 Verwaltung und allgemeine Ordnung der Seeschifffahrt
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§ 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten



Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2002 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Kostenverordnung für Amtshandlungen des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie vom 12. Dezember 1995 (BGBl. I S. 1649), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 1. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3517), außer Kraft.



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