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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.03.2010 aufgehoben
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§ 12 - Gesetz zur Besteuerung von Schaumwein und Zwischenerzeugnissen (SchaumwZwStG)
G. v. 21.12.1992 BGBl. I S. 2150, 2176; aufgehoben durch Artikel 10 Abs. 5 Nr. 2 G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1870, 3177
Geltung ab 01.01.1993; FNA: 612-8-2 Verbrauchsteuern und Monopole
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Geltung ab 01.01.1993; FNA: 612-8-2 Verbrauchsteuern und Monopole
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§ 12 Ausfuhr unter Steueraussetzung
(1) Schaumwein darf aus Steuerlagen unter Steueraussetzung aus dem Verbrauchsteuergebiet der Europäischen Gemeinschaft ausgeführt werden.
(2) Wird Schaumwein über andere Mitgliedstaaten ausgeführt, ist das innergemeinschaftliche Steuerversandverfahren anzuwenden.
(3) Der Inhaber des Steuerlagers hat den Schaumwein unverzüglich auszuführen.
Text in der Fassung des Artikels 2 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol und von Verbrauchsteuergesetzen G. v. 15. Juli 2006 BGBl. I S. 1594 m.W.v. 21. Juli 2006
Frühere Fassungen von § 12 SchaumwZwStG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 21.07.2006 | Artikel 2 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol und von Verbrauchsteuergesetzen vom 15.07.2006 BGBl. I S. 1594 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 12 SchaumwZwStG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 SchaumwZwStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SchaumwZwStG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 SchaumwZwStG Steueraussetzungsverfahren
... sich in einem Steuerlager befindet, 2. nach den §§ 10 bis 12 befördert wird. (2) Steuerlager sind 1. ...
§ 13 SchaumwZwStG Unregelmäßigkeiten im Verkehr unter Steueraussetzung
... Wird Schaumwein während der Beförderung nach den §§ 10 bis 12 im Steuergebiet dem Steueraussetzungsverfahren entzogen, entsteht die Steuer, es sei denn, ... entzogen, wenn er in den Fällen des § 10 Abs. 2, des § 11 Abs. 4 oder des § 12 Abs. 3 nicht in das Steuerlager oder den Betrieb im Steuergebiet aufgenommen, in ein Zollverfahren ... in einem anderen Mitgliedstaat versandt worden (§ 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 12 ) und führt der Versender nicht innerhalb einer Frist von vier Monaten ab dem Tag des ...
§ 23 SchaumwZwStG Steuergegenstand
... finden vorbehaltlich des § 25 der § 1 Abs. 3 und 4 und die §§ 3 bis 22 des Teils 1 entsprechende ...
§ 29 SchaumwZwStG Ordnungswidrigkeiten
... 1. einer Vorschrift des § 10 Abs. 2, § 11 Abs. 4 oder § 12 Abs. 3, jeweils auch in Verbindung mit § 23 Abs. 3, über den Verkehr im Steuergebiet ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol und von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 15.07.2006 BGBl. I S. 1594
Artikel 2 BranntwMonGuaÄndG Änderung des Gesetzes zur Besteuerung von Schaumwein und Zwischenerzeugnissen
... „fünften Tag des zweiten" ersetzt und Satz 3 aufgehoben. 6. In § 12 Abs. 4 wird die Angabe „Satz 2 bis 4" durch die Angabe „Satz 2 bis 5" ...
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