Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 19.12.2012 aufgehoben

Eingangsformel - Verordnung über die Mindestmenge für die Intervention bei Getreide (GetrIntervV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund des § 9 Abs. 1 des Durchführungsgesetzes EWG Getreide, Reis, Zucker, Schweinefleisch, Eier und Geflügelfleisch sowie Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse mit Zusatz von Zucker vom 30. Juni 1967 (Bundesgesetzbl. I S. 617), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Durchführungsgesetzes EWG Getreide, Reis, Schweinefleisch, Eier und Geflügelfleisch sowie des Zuckergesetzes vom 30. Juli 1968 (Bundesgesetzbl. I S. 874), verordnet die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates:



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