Änderung Anlage 6 Mineral- und Tafelwasser-Verordnung vom 12.12.2006

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 1 4. Min/TafelWVÄndV am 12. Dezember 2006 und Änderungshistorie der Min/TafelWV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

Anlage 6 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 12.12.2006 geltenden Fassung
Anlage 6 n.F. (neue Fassung)
in der am 12.12.2006 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 01.12.2006 BGBl. I S. 2762
 

(Textabschnitt unverändert)

Anlage 6 (zu § 9 Abs. 3)



Angaben | Anforderungen

Mit geringem Gehalt an Mineralien | Der als fester Rückstand berechnete Mineralstoffgehalt
beträgt nicht mehr als 500 mg/l

Mit sehr geringem Gehalt an Mineralien | Der als fester Rückstand berechnete Mineralstoffgehalt
beträgt nicht mehr als 50 mg/l

Mit hohem Gehalt an Mineralien | Der als fester Rückstand berechnete Mineralstoffgehalt
beträgt mehr als 1.500 mg/l

Bicarbonathaltig | Der Hydrogencarbonat-Gehalt beträgt mehr als 600 mg/l

Sulfathaltig | Der Sulfatgehalt beträgt mehr als 200 mg/l

Chloridhaltig | Der Chloridgehalt beträgt mehr als 200 mg/l

Calciumhaltig | Der Calciumgehalt beträgt mehr als 150 mg/l

Magnesiumhaltig | Der Magnesiumgehalt beträgt mehr als 50 mg/l

Fluoridhaltig | Der Fluoridgehalt beträgt mehr als 1 mg/l

Eisenhaltig | Der Gehalt an zweiwertigem Eisen beträgt mehr als 1 mg/l

Natriumhaltig | Der Natriumgehalt beträgt mehr als 200 mg/l

(Text alte Fassung)

Geeignet für die Zubereitung
von Säuglingsnahrung | Der Gehalt an Natrium darf 20 mg/l, an Nitrat 10 mg/l, an
Nitrit 0,02 mg/l, an Sulfat 240 mg/l, an Fluorid 0,7 mg/l,
an Mangan 0,05 mg/l und an Arsen 0,005 mg/l nicht über-
schreiten. Die in § 4 Abs. 1 Satz 3 genannten Grenzwerte
müssen auch bei der Abgabe an den Verbraucher eingehalten
werden. Bei Abgabe an den Verbraucher darf in natürlichem
Mineralwasser die Aktivitätskonzentration von Radium-226 den
Wert 125 mBq/l und von Radium-228 den Wert 20 mBq/l nicht
überschreiten. Sind beide Radionuklide enthalten, darf die
Summe der Aktivitätskonzentrationen, ausgedrückt in
Vonhundertteilen der zulässigen Höchstkonzentration,
100 nicht überschreiten.

(Text neue Fassung)

Geeignet für die Zubereitung
von Säuglingsnahrung | Der Gehalt an Natrium darf 20 mg/l, an Nitrat 10 mg/l, an
Nitrit 0,02 mg/l, an Sulfat 240 mg/l, an Fluorid 0,7 mg/l,
an Mangan 0,05 mg/l, an Arsen 0,005 mg/l und an Uran 0,002 mg/l nicht über-
schreiten. Die in § 4 Abs. 1 Satz 3 genannten Grenzwerte
müssen auch bei der Abgabe an den Verbraucher eingehalten
werden. Bei Abgabe an den Verbraucher darf in natürlichem
Mineralwasser die Aktivitätskonzentration von Radium-226 den
Wert 125 mBq/l und von Radium-228 den Wert 20 mBq/l nicht
überschreiten. Sind beide Radionuklide enthalten, darf die
Summe der Aktivitätskonzentrationen, ausgedrückt in
Vonhundertteilen der zulässigen Höchstkonzentration,
100 nicht überschreiten.

Geeignet für natriumarme Ernährung | Der Natriumgehalt beträgt weniger als 20 mg/l



 



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed