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Zitierungen von § 3 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Versicherungsfachwirt/Geprüfte Versicherungsfachwirtin
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 VersFachwPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VersFachwPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 VersFachwPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
... erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 2 bis 11 durchführen. (2) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der ...
§ 8 VersFachwPrV Bestehen der Prüfung
... Über die Ergebnisse von der Ablegung weiterer Prüfungsleistungen gemäß § 3 Abs. 5 der Handlungsspezifischen Qualifikationen ist eine Bescheinigung ...
§ 9 VersFachwPrV Wiederholung der Prüfung
... Prüfungsleistungen der Handlungsspezifischen Qualifikationen gemäß § 3 Abs. 5 kann zweimal wiederholt ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2217/v31421.htm