Start
>
VersFachwPrV
>
§ 5
>
Zitierung
Änderungsalarm
Zitierungen von
§ 5 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Versicherungsfachwirt/Geprüfte Versicherungsfachwirtin
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 VersFachwPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VersFachwPrV selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 1 VersFachwPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
... erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 2
bis
11 durchführen. (2) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der ...
§ 4 VersFachwPrV Umfang der Prüfung
... Prüfung besteht nach Maßgabe der §§
5
und 6 aus jeweils einer schriftlichen Prüfung 1. der Qualifikationsschwerpunkte ...
§ 7 VersFachwPrV Anrechnung anderer Prüfungsleistungen
... kann auf Antrag von der Ablegung einzelner Prüfungsleistungen gemäß §
5
Abs. 5 und § 6 Abs. 6 und 20 von der zuständigen Stelle freigestellt werden, wenn er in ...
§ 8 VersFachwPrV Bestehen der Prüfung
... (2) Die Prüfung im Prüfungsteil gemäß §
5
Grundlegende Qualifikationen ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in jedem ...
Vorschriftensuche
§ / Art.
Gesetz
Volltextsuche
nur in VersFachwPrV
buzer.de
Normalansicht
nach oben
↑
unten
↓
Anzeige
Link zu dieser Seite
: https://www.buzer.de/gesetz/2217/v31423.htm
Inhaltsverzeichnis
|
Ausdrucken/PDF
|
nach oben
Menü:
Normalansicht
|
Start
|
Suchen
|
Sachgebiete
|
Aktuell
|
Verkündet
|
Web-Plugin
|
Über buzer.de
|
Qualität
|
Kontakt
|
Support
|
Werbung
|
Datenschutz, Impressum
informiert bleiben:
Änderungsalarm
|
Web-Widget
|
RSS-Feed