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§ 48 - Soldatengesetz (SG)
neugefasst durch B. v. 30.05.2005 BGBl. I S. 1482; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 17
Geltung ab 10.08.1975; FNA: 51-1 Rechtsstellung der Soldaten
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Geltung ab 10.08.1975; FNA: 51-1 Rechtsstellung der Soldaten
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§ 48 Verlust der Rechtsstellung eines Berufssoldaten
Der Berufssoldat verliert seine Rechtsstellung, wenn gegen ihn durch Urteil eines deutschen Gerichts im Geltungsbereich des Grundgesetzes erkannt ist
- 1.
- auf die in § 38 bezeichneten Strafen, Maßregeln oder Nebenfolgen,
- 2.
- auf Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr wegen vorsätzlich begangener Tat oder
- 3.
- auf Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten wegen Bestechlichkeit, soweit sich die Tat auf eine Diensthandlung im Wehrdienst bezieht.
Text in der Fassung des Artikels 10 Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG) G. v. 5. Februar 2009 BGBl. I S. 160, 462 ; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2842 m.W.v. 12. Februar 2009
Frühere Fassungen von § 48 SG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 12.02.2009 | Artikel 10 Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG) vom 05.02.2009 BGBl. I S. 160 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 48 SG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 48 SG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 49 SG Folgen der Entlassung und des Verlustes der Rechtsstellung eines Berufssoldaten (vom 23.12.2023)
... durch Entlassung nach § 46 oder durch Verlust seiner Rechtsstellung als Berufssoldat nach § 48 . (2) In den Fällen des § 46 Abs. 1 und 2 Satz 1 Nr. 1 bis 4, 7, 8 und Absatz ... (2) In den Fällen des § 46 Abs. 1 und 2 Satz 1 Nr. 1 bis 4, 7, 8 und Absatz 2a und des § 48 verliert der Soldat seinen Dienstgrad. (3) Nach dem Verlust seiner Rechtsstellung als ...
§ 52 SG Wiederaufnahme des Verfahrens (vom 12.02.2009)
... ein Urteil mit den Folgen des § 48 im Wiederaufnahmeverfahren durch ein Urteil ersetzt, das diese Folgen nicht hat, so gilt § 42 ...
§ 53 SG Verurteilung nach Beendigung des Dienstverhältnisses (vom 23.12.2023)
... Beendigung seines Dienstverhältnisses begangen hat, eine Entscheidung ergangen ist, die nach § 48 zum Verlust seiner Rechtsstellung als Berufssoldat geführt hätte, oder 2. der ...
§ 54 SG Beendigungsgründe (vom 26.07.2012)
... 2. Verlust der Rechtsstellung eines Soldaten auf Zeit entsprechend dem § 48 , 3. Entfernung aus dem Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit. (3) ...
§ 57 SG Wiederaufnahme des Verfahrens, Verurteilungen nach Beendigung des Dienstverhältnisses
... 1 Nr. 2 bestimmte Altersgrenze nicht überschritten hat und gegen ihn auf eine der in § 48 Satz 1 bezeichneten Strafen, Maßregeln oder Nebenfolgen erkannt ...
Zitat in folgenden Normen
Reservistengesetz (ResG)
Artikel 3 G. v. 21.07.2012 BGBl. I S. 1583, 1588; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 392
§ 12 ResG Beendigungsgründe
... einer Soldatin oder eines Soldaten im Reservewehrdienstverhältnis entsprechend § 48 des Soldatengesetzes oder 5. durch Entlassung nach § ...
Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
neugefasst durch B. v. 16.09.2009 BGBl. I S. 3054; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 247
§ 20 SVG Regelmäßige ruhegehaltfähige Dienstzeit (vom 01.07.2020)
... 1. in einem Soldatenverhältnis, das durch eine Entscheidung der in § 48 des Soldatengesetzes bezeichneten Art oder durch Disziplinarurteil beendet worden ist, 2. im ...
§ 38 SVG Ausgleich bei Altersgrenzen (vom 01.01.2024)
... das nach § 46 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 1 bis 3 des Soldatengesetzes zur Entlassung oder nach § 48 des Soldatengesetzes zum Verlust der Rechtsstellung führen könnte, so darf der Ausgleich erst nach dem ...
§ 86b SVG Überbrückungsgeld (vom 23.12.2023)
... wenn die Voraussetzungen für den Verlust der Rechtsstellung des Berufssoldaten nach § 48 des Soldatengesetzes oder des Soldaten auf Zeit nach § 54 Absatz 2 Nummer 2 des Soldatengesetzes vorliegen. ...
Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
Artikel 4 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932, 3958; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 247
§ 31 SVG Regelmäßige ruhegehaltfähige Dienstzeit
... 1. in einem Soldatenverhältnis, das durch eine Entscheidung der in § 48 des Soldatengesetzes bezeichneten Art oder durch Disziplinarurteil beendet worden ist, 2. im ...
§ 53 SVG Ausgleich bei Altersgrenzen
... nach § 46 Absatz 1 oder Absatz 2 Nummer 1 bis 3 des Soldatengesetzes zur Entlassung oder nach § 48 des Soldatengesetzes zum Verlust der Rechtsstellung führen könnte, so darf der Ausgleich erst nach dem ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG)
G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160, 462 ; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2842
Artikel 10 DNeuG Änderung des Soldatengesetzes
... unter schriftlicher Angabe der Gründe zugestellt werden." 23. § 48 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Der Berufssoldat verliert seine Rechtsstellung, ...
Gesetz zur Beschleunigung der Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldatinnen und Soldaten aus der Bundeswehr sowie zur Änderung weiterer soldatenrechtlicher Vorschriften
G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 392
Artikel 4 VerfFEG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... wenn die Voraussetzungen für den Verlust der Rechtsstellung des Berufssoldaten nach § 48 des Soldatengesetzes oder des Soldaten auf Zeit nach § 54 Absatz 2 Nummer 2 des Soldatengesetzes vorliegen. ...
Artikel 5 VerfFEG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... für den Verlust der Rechtsstellung der Berufssoldatin oder des Berufssoldaten nach § 48 des Soldatengesetzes oder der Soldatin auf Zeit oder des Soldaten auf Zeit nach § 54 Absatz 2 Nummer 2 des ...
Wehrrechtsänderungsgesetz 2010 (WehrRÄndG 2010)
G. v. 31.07.2010 BGBl. I S. 1052
Artikel 2 WehrRÄndG 2010 Änderung des Soldatengesetzes
... § 46 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bis 4 zu entlassen ist oder in denen er entsprechend § 48 seine Rechtsstellung verliert, sowie in den Fällen des § 55 Absatz 4 und 5 zur ...
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