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Anlage 1 - Bundeswahlordnung (BWO)
neugefasst durch B. v. 19.04.2002 BGBl. I S. 1376; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 12.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 283
Geltung ab 11.09.1985; FNA: 111-1-5 Wahlrecht
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Geltung ab 11.09.1985; FNA: 111-1-5 Wahlrecht
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Anlage 1 (zu § 18 Absatz 6) Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl 20 ... gemäß § 18 Absatz 6 der Bundeswahlordnung für Rückkehrer aus dem Ausland *)
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- Erstausfertigung -
- -
- Zweitausfertigung - *)
- *)
- Anm. d. Red.: "wobei bei der Zweitausfertigung das Wort „Erstausfertigung" durch das Wort „Zweitausfertigung" ersetzt wird." [Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe a V. v. 24. März 2017 (BGBl. I S. 585)]
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- *)
- in den Vordrucken nicht konsolidierte Änderungen
durch Artikel 2 G. v. 18. Juni 2019 (BGBl. I S. 834):- a)
- Auf der Rückseite der Erstausfertigung wird in Nummer 5 erste Zeile das Wort „Wahlausschlussgrund" durch die Wörter „Wahlausschluss nach § 13 BWG" ersetzt und werden in der zweiten Zeile die Angaben „§ 13 Nummer 1 BWG", „§ 13 Nummer 2 BWG" und „§ 13 Nummer 3 BWG" mit den jeweils dazugehörigen Kästchen gestrichen.
- b)
- Das Merkblatt zu dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und zu der Versicherung an Eides statt für Rückkehrer aus dem Ausland (noch Anlage 1) wird wie folgt geändert:
- aa)
- Nummer 9 wird wie folgt gefasst:
- „9.
- Vom Wahlrecht zum Deutschen Bundestag ist nach § 13 des Bundeswahlgesetzes ausgeschlossen, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt."
- bb)
- In Nummer 12 Satz 2 werden die Wörter „körperlichen Beeinträchtigung" durch das Wort „Behinderung" ersetzt.
- a)
- Die Vorderseite des Antrags auf Eintragung in das Wählerverzeichnis - Erst- und Zweitausfertigung - wird wie folgt geändert:
- aa)
- Bei Erläuterungspunkt 1 wird die Überschrift wie folgt gefasst:
„Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Rückkehrer aus dem Ausland". - bb)
- Bei Erläuterungspunkt 10 wird im Text zum linken Kästchen nach dem Wort „Deutschland" der Fußnotenhinweis „*)" gestrichen und im Text zum rechten Kästchen nach dem Wort „betroffen." eingefügt.
- cc)
- Bei Erläuterungspunkt 12 werden nach den Wörtern „Unterschrift des Antragstellers" die Wörter „/der Antragstellerin" eingefügt.
- b)
- Auf der Rückseite der Erstausfertigung des Antrags auf Eintragung in das Wählerverzeichnis wird in Randnummer 6.2 nach dem Wort „betroffen" der Fußnotenhinweis „*)" eingefügt.
- c)
- Das Merkblatt zu dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und zu der Versicherung an Eides statt für Rückkehrer aus dem Ausland (noch Anlage 1) wird wie folgt geändert:
- aa)
- Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
„Merkblatt zu dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Rückkehrer aus dem Ausland". - bb)
- Bei Erläuterungspunkt 1 wird in Absatz 3 zweiter Spiegelstrich nach dem Wort „sind." der Fußnotenhinweis „*)" eingefügt.
- cc)
- Bei Erläuterungspunkt 10 wird in Absatz 2 nach dem Wort „Deutschland" der Fußnotenhinweis „*)" gestrichen und in Absatz 3 nach den Wörtern „betroffen ist." eingefügt.
Text in der Fassung des Artikels 1 Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung V. v. 12. September 2024 BGBl. 2024 I Nr. 283 m.W.v. 18. September 2024
Frühere Fassungen von Anlage 1 BWO
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 18.09.2024 | Artikel 1 Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung vom 12.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 283 |
aktuell vorher | 22.02.2020 | Artikel 1 Zwölfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung vom 13.02.2020 BGBl. I S. 199 |
aktuell vorher | 01.07.2019 | Artikel 2 Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze vom 18.06.2019 BGBl. I S. 834 |
aktuell vorher | 31.03.2017 | Artikel 1 Elfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung vom 24.03.2017 BGBl. I S. 585 |
aktuell | vor 31.03.2017 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 1 BWO
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 BWO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BWO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 18 BWO Verfahren für die Eintragung in das Wählerverzeichnis auf Antrag (vom 18.09.2024)
... an, so wird er in das Wählerverzeichnis der Gemeinde des Zuzugsortes nur auf Antrag nach Anlage 1 eingetragen, mit dem er der Gemeindebehörde gegenüber durch Abgabe einer Versicherung an ... solchen Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis mit den Informationen des Antrages nach Anlage 1 über den Antragsteller, auf der die Eintragung in das Wählerverzeichnis vermerkt ist, zu ...
§ 88 BWO Beschaffung von Stimmzetteln und Vordrucken (vom 18.09.2024)
... Der Bundeswahlleiter stellt elektronisch ausfüllbare Vordrucke und Formblätter nach den Anlagen 1 , 2, noch Anlage 2, 2a, noch Anlage 2a, 29, 31, 32 und 33 zur Verfügung. (4) Die ...
Anlage 1 BWO (zu § 18 Absatz 6) Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl 20 ... gemäß § 18 Absatz 6 der Bundeswahlordnung für Rückkehrer aus dem Ausland *) (vom 18.09.2024)
... und zu der Versicherung an Eides statt für Rückkehrer aus dem Ausland (noch Anlage 1 ) wird wie folgt geändert: aa) Nummer 9 wird wie folgt gefasst: ... und zu der Versicherung an Eides statt für Rückkehrer aus dem Ausland (noch Anlage 1 ) wird wie folgt geändert: aa) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ...
Anlage 2 BWO (zu § 18 Absatz 4) Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und Wahlscheinantrag für im Ausland lebende Deutsche (§ 12 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 des Bundeswahlgesetzes) (vom 18.09.2024)
... der
Gemeindebehörde am Zuzugsort in der Bundesrepublik Deutschland nur auf Antrag nach Anlage 1 (zu § 18 Absatz 6
Bundeswahlordnung) für Rückkehrer eingetragen. Wer bereits vor ...
Anlage 2a BWO (zu § 18 Absatz 5) Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und Wahlscheinantrag für im Ausland lebende Deutsche (§ 12 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 des Bundeswahlgesetzes) (vom 18.09.2024)
... der
Gemeindebehörde am Zuzugsort in der Bundesrepublik Deutschland nur auf Antrag nach Anlage 1 (zu § 18 Absatz 6
Bundeswahlordnung) für Rückkehrer eingetragen. Wer bereits vor ...
Zitat in folgenden Normen
Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 12.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 283
Anhang 1 13. BWOÄndV zu Artikel 1 Nummer 42
... der
Gemeindebehörde am Zuzugsort in der Bundesrepublik Deutschland nur auf Antrag nach Anlage 1 (zu § 18 Absatz 6
Bundeswahlordnung) für Rückkehrer eingetragen. Wer bereits vor ...
Anhang 2 13. BWOÄndV zu Artikel 1 Nummer 43
... der
Gemeindebehörde am Zuzugsort in der Bundesrepublik Deutschland nur auf Antrag nach Anlage 1 (zu § 18 Absatz 6
Bundeswahlordnung) für Rückkehrer eingetragen. Wer bereits vor ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 12.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 283
Artikel 1 13. BWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung
... durch das Wort „Nachfolgern" ersetzt. c) In der Angabe zu Anlage 1 (zu § 18 Absatz 6) werden die Wörter „Erst- und Zweitausfertigung -" ... solchen Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis mit den Informationen des Antrages nach Anlage 1 über den Antragsteller, auf der die Eintragung in das Wählerverzeichnis vermerkt ist, zu ... Bundeswahlleiter stellt elektronisch ausfüllbare Vordrucke und Formblätter nach den Anlagen 1 , 2, noch Anlage 2, 2a, noch Anlage 2a, 29, 31, 32 und 33 zur Verfügung." b) ... bis 25, 27 und 28 kann auch durch elektronische Bereitstellung erfolgen." 41. Die Anlage 1 (zu § 18 Abs. 6) wird wie folgt geändert: a) Auf der Vorderseite des Antrags ... Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Rückkehrer aus dem Ausland (noch Anlage 1 ) werden im Erläuterungspunkt 1 die Wörter „(in Erst- und Zweitausfertigung)" ...
Elfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 24.03.2017 BGBl. I S. 585
Artikel 1 11. BWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung
... 57 Stimmabgabe von Wählern mit Behinderungen". b) Die Angabe zu Anlage 1 wird wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 18 Absatz 6) Antrag auf Eintragung ... b) Die Angabe zu Anlage 1 wird wie folgt gefasst: „ Anlage 1 (zu § 18 Absatz 6) Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis von Wahlberechtigten ... an, so wird er in das Wählerverzeichnis der Gemeinde des Zuzugsortes nur auf Antrag nach Anlage 1 eingetragen, mit dem er der Gemeindebehörde gegenüber durch Abgabe einer Versicherung an ... die Wörter „durch Übersendung der Zweitausfertigung des Antrages nach Anlage 1 , auf der die Eintragung in das Wählerverzeichnis vermerkt ist," eingefügt. ... nach dem Wort „Anlagen" die Angabe „1," eingefügt. 15. Die Anlage 1 (zu § 18 Absatz 6) wird wie folgt gefasst: a) Die Vorderseite des Antrags auf ... Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und zu der Versicherung an Eides statt (noch Anlage 1 ) erhält die aus dem Anhang 4 zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung. 16. Die ...
Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 18.06.2019 BGBl. I S. 834
Artikel 2 BWahlGuaÄndG Änderung der Bundeswahlordnung
... erlangt hat." d) Der bisherige Absatz 3 wird aufgehoben. 3. Die Anlage 1 (zu § 18 Absatz 6) wird wie folgt geändert: a) Auf der Rückseite der ... und zu der Versicherung an Eides statt für Rückkehrer aus dem Ausland (noch Anlage 1 ) wird wie folgt geändert: aa) Nummer 9 wird wie folgt gefasst: ...
Zwölfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 13.02.2020 BGBl. I S. 199
Artikel 1 12. BWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung
... 2" eingefügt. b) In Absatz 6 Satz 3 werden nach den Wörtern „nach Anlage 1 " die Wörter „oder einer Kopie der Erstausfertigung des Antrages nach Anlage ... Anlage 1" die Wörter „oder einer Kopie der Erstausfertigung des Antrages nach Anlage 1 " eingefügt. 4. Dem § 22 Absatz 2 wird folgender Satz angefügt: ... 14, 17, 36 des Bundeswahlgesetzes in Verbindung mit § 20." 9. Die Anlage 1 (zu § 18 Absatz 6) wird wie folgt geändert: a) Die Vorderseite des Antrags ... und zu der Versicherung an Eides statt für Rückkehrer aus dem Ausland (noch Anlage 1 ) wird wie folgt geändert: aa) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ...
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