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Änderung Anlage 1 BWO vom 18.09.2024

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Anlage 1 BWO a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 18.09.2024 geltenden Fassung
Anlage 1 BWO n.F. (neue Fassung)
in der am 18.09.2024 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 12.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 283
(heute geltende Fassung) 
(Textabschnitt unverändert)

Anlage 1 (zu § 18 Absatz 6) Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl 20 ... gemäß § 18 Absatz 6 der Bundeswahlordnung für Rückkehrer aus dem Ausland *)


- Erstausfertigung -

Muster Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Rückkehrer aus dem Ausland (BGBl. 2017 I S. 588)


- Zweitausfertigung - *)

Muster Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Rückkehrer aus dem Ausland (BGBl. 2017 I S. 588)


*) Anm. d. Red.: 'wobei bei der Zweitausfertigung das Wort 'Erstausfertigung' durch das Wort 'Zweitausfertigung' ersetzt wird.' [Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe a V. v. 24. März 2017 (BGBl. I S. 585)]

Muster Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Rückkehrer aus dem Ausland (BGBl. 2017 I S. 589)


Muster Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Rückkehrer aus dem Ausland (BGBl. 2017 I S. 590)


Muster Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Rückkehrer aus dem Ausland (BGBl. 2017 I S. 591)


Muster Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Rückkehrer aus dem Ausland (BGBl. 2017 I S. 592)


---
*) in den Vordrucken nicht konsolidierte Änderungen

durch Artikel 2 G. v. 18. Juni 2019 (BGBl. I S. 834):

a) Auf der Rückseite der Erstausfertigung wird in Nummer 5 erste Zeile das Wort 'Wahlausschlussgrund' durch die Wörter 'Wahlausschluss nach § 13 BWG' ersetzt und werden in der zweiten Zeile die Angaben '§ 13 Nummer 1 BWG', '§ 13 Nummer 2 BWG' und '§ 13 Nummer 3 BWG' mit den jeweils dazugehörigen Kästchen gestrichen.

b) Das Merkblatt zu dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und zu der Versicherung an Eides statt für Rückkehrer aus dem Ausland (noch Anlage 1) wird wie folgt geändert:

aa) Nummer 9 wird wie folgt gefasst:

'9. Vom Wahlrecht zum Deutschen Bundestag ist nach § 13 des Bundeswahlgesetzes ausgeschlossen, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.'

bb) In Nummer 12 Satz 2 werden die Wörter 'körperlichen Beeinträchtigung' durch das Wort 'Behinderung' ersetzt.

durch Artikel 1 V. v. 13. Februar 2020 (BGBl. I S. 199):

a) Die Vorderseite des Antrags auf Eintragung in das Wählerverzeichnis - Erst- und Zweitausfertigung - wird wie folgt geändert:

aa) Bei Erläuterungspunkt 1 wird die Überschrift wie folgt gefasst:

'Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Rückkehrer aus dem Ausland'.

bb) Bei Erläuterungspunkt 10 wird im Text zum linken Kästchen nach dem Wort 'Deutschland' der Fußnotenhinweis '*)' gestrichen und im Text zum rechten Kästchen nach dem Wort 'betroffen.' eingefügt.

cc) Bei Erläuterungspunkt 12 werden nach den Wörtern 'Unterschrift des Antragstellers' die Wörter '/der Antragstellerin' eingefügt.

b) Auf der Rückseite der Erstausfertigung des Antrags auf Eintragung in das Wählerverzeichnis wird in Randnummer 6.2 nach dem Wort 'betroffen' der Fußnotenhinweis '*)' eingefügt.

c) Das Merkblatt zu dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und zu der Versicherung an Eides statt für Rückkehrer aus dem Ausland (noch Anlage 1) wird wie folgt geändert:

aa) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

'Merkblatt zu dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Rückkehrer aus dem Ausland'.

bb) Bei Erläuterungspunkt 1 wird in Absatz 3 zweiter Spiegelstrich nach dem Wort 'sind.' der Fußnotenhinweis '*)' eingefügt.

cc) Bei Erläuterungspunkt 10 wird in Absatz 2 nach dem Wort 'Deutschland' der Fußnotenhinweis '*)' gestrichen und in Absatz 3 nach den Wörtern 'betroffen ist.' eingefügt.



(heute geltende Fassung)