interne Verweise§ 14 BWO Führung des Wählerverzeichnisses (vom 11.12.2008) ... Die Gemeindebehörde legt vor jeder Wahl für jeden allgemeinen Wahlbezirk ( § 12 ) ein Verzeichnis der Wahlberechtigten nach Familiennamen und Vornamen, Geburtsdatum und Wohnung ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDreizehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 12.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 283
Artikel 1 13. BWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung ... Absatz 4 Nummer 2 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 2 wird die Angabe „ § 12 Abs. 2 Satz 1" durch die Wörter „§ 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1" ersetzt, vor ... In Satz 2 wird die Angabe „§ 12 Abs. 2 Satz 1" durch die Wörter „ § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1" ersetzt, vor dem Wort „Abgabe" das Wort „die" eingefügt ...
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