interne Verweise§ 27 BWO Wahlscheinanträge (vom 18.09.2024) ... mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen; § 57 gilt entsprechend. (2) Der Antragsteller muss den Familiennamen, die Vornamen, das ...
§ 66 BWO Briefwahl (vom 31.03.2017) ... 8 gilt entsprechend. Für die Stimmabgabe von Wählern mit Behinderungen gilt § 57 entsprechend. Hat der Wähler den Stimmzettel durch eine Hilfsperson kennzeichnen ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenElfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 24.03.2017 BGBl. I S. 585
Artikel 1 11. BWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung ... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 57 wird wie folgt gefasst: „§ 57 Stimmabgabe von Wählern mit ... geändert: a) Die Angabe zu § 57 wird wie folgt gefasst: „ § 57 Stimmabgabe von Wählern mit Behinderungen". b) Die Angabe zu Anlage 1 wird ... der Wahlkabine fotografiert oder gefilmt hat oder". 11. In der Überschrift zu § 57 und in § 66 Absatz 3 Satz 2 werden jeweils die Wörter „behinderter ...
Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 18.06.2019 BGBl. I S. 834
Zehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 13.05.2013 BGBl. I S. 1255
Zwölfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 13.02.2020 BGBl. I S. 199
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